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Rechts-/Linksverkehr; Auslandszulassung - BMW 316i Betriebsanleitung

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Rechts-/Linksverkehr

160n
Beim Grenzübergang in Länder, in
denen auf der anderen Straßenseite als
im Zulassungsland gefahren wird:
Fahrzeuge ohne Xenon-Licht
Zur Vermeidung von Blendwirkung der
Scheinwerfer hält Ihr BMW Service Ab-
klebefolie bereit. Zum Anbringen der
Folie die beigefügten Hinweise beach-
ten.
*
:
Fahrzeuge mit Xenon-Licht
An der Rückseite beider Scheinwerfer
den Einstellknopf drehen:
Linksverkehr
Rechtsverkehr – nach „R" drehen

Auslandszulassung

Jedes Fahrzeug entspricht den Zulas-
sungsbestimmungen jenes Landes, für
das es gebaut wurde.
Soll ein Fahrzeug wegen Umzug des
Besitzers in einem anderen Land regi-
striert werden, zuvor Erkundigungen
einholen, ob die Einfuhr von Kraftfahr-
zeugen aufgrund evtl. abweichender
Import- oder Zulassungsbedingungen
möglich ist.
Auskunft erhalten Sie in Deutschland
über Tel. 089/382-0 nach Angabe von
*
:
Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnum-
mer und Datum der Erstzulassung.
In anderen Ländern wenden Sie sich
bitte an Ihren BMW Service oder den
– nach „L" drehen
Importeur.
Online Version für Sach-Nr.: 01 40 0 155 014 - © 09/99 BMW AG

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