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Mercedes-Benz V-Klasse Betriebsanleitung Seite 360

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Fahrzeugelektronik
358
Wissenswertes
Diese Betriebsanleitung beschreibt alle
Modelle, Serien‑ und Sonderausstattungen
Ihres Fahrzeugs, die zum Zeitpunkt des Redak-
tionsschlusses dieser Betriebsanleitung erhält-
lich waren. Länderspezifische Abweichungen
sind möglich. Beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug
nicht mit allen beschriebenen Funktionen aus-
gestattet sein könnte. Dies betrifft auch sicher-
heitsrelevante Systeme und Funktionen.
Lesen Sie die Informationen zur qualifizierten
Y
Fachwerkstatt (
Fahrzeugelektronik
Eingriffe in die Motorelektronik
!
Lassen Sie die Motorelektronik und die
dazugehörigen Teile, wie Steuergeräte, Sen-
soren, Stellglieder oder Verbindungsleitun-
gen, nur in einer qualifizierten Fachwerkstatt
warten. Sonst können Fahrzeugteile schneller
verschleißen und die Fahrzeug-Betriebser-
laubnis kann erlöschen.
Einbau von elektrischen/elektroni-
schen Geräten
Durch überhöhte elektromagnetische Strahlung
können Sie und andere gesundheitliche Schä-
den erleiden. Durch den Gebrauch einer Außen-
antenne wird dem in der Wissenschaft disku-
tierten möglichen gesundheitlichen Risiko
durch elektromagnetische Felder Rechnung
getragen. Lassen Sie daher die Außenantenne
nur von einer qualifizierten Fachwerkstatt ein-
bauen.
Wenn Sie im Fahrzeug elektrische oder elektro-
nische Geräte nutzen, müssen die nachfolgend
genannten Bedingungen erfüllt werden. Sonst
kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
erlöschen.
Elektrische und elektronische Geräte können
nicht nur den Komfort beeinträchtigen, sondern
auch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs
gefährden. Wenn Sie solche Geräte nachträglich
einbauen, muss deren elektromagnetische Ver-
träglichkeit geprüft und nachgewiesen sein.
Wenn diese Geräte im Zusammenhang mit
Funktionen der Störfestigkeit stehen, müssen
diese Geräte eine Typgenehmigung besitzen.
Seite 28).
Dies gilt entweder für das Gerät oder dessen
Schnittstellen zur Fahrzeugelektronik, wie z. B.
Ladehalterungen.
Die Typgenehmigung muss entweder nach der
Richtlinie 72/245/EWG oder nach der Rege-
lung ECE-R 10, jeweils in der aktuell gültigen
Fassung, durchgeführt worden sein. Die typge-
nehmigten Geräte müssen mit dem e‑/E-Zei-
chen gekennzeichnet sein. Das e‑/E-Zeichen
erhalten Sie von dem Gerätehersteller oder
einer autorisierten Prüfstelle.
Geräte, die nicht im Zusammenhang mit Funk-
tionen der Störfestigkeit stehen, benötigen
keine Typgenehmigung. Diese Geräte müssen
aber eine Übereinstimmungserklärung gemäß
der Richtlinie 89/336/EWG oder der Richtlinie
1995/5/EG für die Einhaltung bestimmter
Grenzwerte besitzen. Diese Grenzwerte sind im
Anhang I der aktuell gültigen Fassung der Richt-
linie 72/245/EWG festgelegt.
Wenn Sie ein Telefon oder Funkgerät in das
Fahrzeug einbauen, müssen Sie dies genehmi-
gen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie
in jedem Mercedes-Benz Servicestützpunkt.
Mercedes-Benz empfiehlt für den Betrieb von
Mobiltelefonen und Funkgeräten den Anschluss
an eine frei gegebene Außenantenne. Nur so ist
eine optimale Empfangsqualität im Fahrzeug
sichergestellt und die gegenseitige Beeinflus-
sung von Fahrzeugelektronik und Mobiltelefon
oder Funkgerät minimiert.
Die Sendeleistung des Mobiltelefons oder Funk-
geräts darf die nachfolgend aufgeführte maxi-
male Sendeleistung (PEAK) nicht überschreiten:
Frequenzbereich
Kurzwelle
(f < 50 MHz)
4 m-Band
2 m-Band
Bündelfunk/Tetra
70 cm-Band
GSM/UMTS/LTE
maximale Sende-
leistung (PEAK)
100 W
30 W
50 W
35 W
35 W
10 W

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