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Ausserordentliche Wartung; Ausserbetriebsetzung; Entsorgung - Promac 332C Bedienungsanleitung

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Wartung
Nachstehend sind die wichtigsten Wartungseingriffe angeführt, die in tägliche, wöchentliche, monatliche und
halbjährliche Eingriffe unterteilt werden können. Die Nichteinhaltung der vorgesehenen Arbeiten bedingt einen
vorzeitigen Verschleiss und geringere Leistung der Maschine.
Tägliche Wartung
- Allgemeine Reinigung der Maschine von angefallenem Schleifstaub.
- Kontrolle des Schleiband- und Schleifscheibenverschleisses.
- Funktionieren der Schutzabdeckungen kontrollieren.
Wöchentliche Wartung
- Allgemeine, sorgfältige Reinigung der Maschine von angefallenem Schleifstaub.
- Kontrolle des Schleibandverschleisses.
- Keilriemen auf die richtige Spannung kontrollieren.
- Schutzabdeckungen auf Funktion und allfällige Defekte kontrollieren.
Monatliche Reinigung
- Alle Schrauben nachziehen.
- Keilriemen auf Abrieb kontrollieren, evt. ersetzten.
- Schutzabdeckungen und Vorrichtungen auf ihre Integrität kontrollieren.

AUSSERORDENTLICHE WARTUNG

Die ausserordentliche Wartung ist vom Fachpersonal durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall,
sich an Ihren Maschinenhändler zu wenden.
Als ausserordentliche Wartung ist auch die Wiederherstellung der Schutzabdeckungen und Sicherheitsvor-
richtungen anzusehen.

AUSSERBETRIEBSETZUNG

Wenn die Schleifmaschine längere Zeit nicht verwendet wird, empfiehlt es sich:
- den elektrischen Netzstecker zu ziehen.
- die Maschine sorgfältig zu reinigen und ausreichend zu konservieren.
- falls erforderlich, die Maschine mit einer Plane zuzudecken.

ENTSORGUNG

Allgemeine Vorschriften
Bei der endgültigen Abrüstung und Verschrottung der Maschine muss der Art und der Zusammensetzung der
zu entsorgenden Materialien Rechnung getragen werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Eisenhaltige Materialien und Gusseisen, die allerdings immer nur aus Metall bestehen, bei welchem es
sich
um einen sekundären Rohstoff handelt, müssen, vorbehaltlich der Vergütung der enthaltenen
Bestandteile,
- Die elektrischen Bestandteile, einschliesslich Netzkabel und elektronisches Material, welches als dem
städ-
tischen Müll assimilierbar eingestuft wird,kann direkt der Verwaltung der Müllabfuhr übergeben
werden.
- Für die gebrauchten Mineral-, synthetischen oder gemischten Öle, wasserlöslichen Öle und Fette, bei wel-
chen es sich um Spezialmüll handelt, muss man sich zwecks Lagerung, Transport und anschliessender
Entsorgung an das Konsortium für Gebrauchtöle wenden.
Anmerkung:
Da die Vorschriften und Gesetze für die Entsorgung in dauerndem Wandel begriffen sind und daher Änderungen
und Neubestimmungen unterliegen, ist der Verwender angehalten, sich über die jeweiligen Vorschriften zur
Abrüstung der Werkzeugmaschinen zu unterrichten, die von den oben genannten Normen abweichen können.
den zur Einschmelzung ermächtigten Eisenwerken übergeben werden.
332C
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