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Maß c: Der seitliche Mindestabstand, ausgehend von der Meldermitte,
muss mindestens 0,5 m betragen.
Somit ergibt sich eine Sperrzone (grau markierter Bereich), in der sich keine
Einrichtungsgegenstände befinden dürfen.
Montage von Rauchwarnmeldern bei Podesten,
3.4.2
Galerien oder Maisonette-Wohnungen
Wird ein Raum durch ein Podest oder eine Galerie horizontal unterteilt, so muss
der Bereich unterhalb der Einrichtung überwacht werden wenn:
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sowohl die Fläche (Länge × Breite = Fläche) unterhalb des Podests die
16 m
überschreitet,
2
■
als auch die Länge und Breite 2 m übersteigen.
Projektierung
c
b ≥ 1 m
a = 0,3–0,5 m
Breite
c
c ≥ 0,5 m
a
b
Länge
25