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Montage in Räumen
3.1
Die Höhe der zu überwachenden Räume darf nicht mehr als 6 m betragen.
Rauchwarnmelder müssen immer an der Decke, möglichst in der Raummitte,
aber in jedem Fall mindestens 50 cm von der Wand oder einem Unterzug oder
von Einrichtungsgegenständen entfernt montiert werden. Ein Rauchwarnmelder
überwacht eine maximale Raumfläche von 60 m². Ist der Raum größer als 60 m²,
werden bis zu einer weiteren Fläche von 120 m² zwei Melder benötigt. Diese
sind möglichst mittig in dem jeweiligen Raum anzubringen. Räume, die durch
Teilwände oder Möblierung unterteilt sind, sollten in jedem Raumteil mit einem
Rauchwarnmelder überwacht werden. Bitte beachten Sie hierbei die Vorgaben
der DIN 14676.
Wo?
an die Decke
Wie hoch?
maximal 6 m
Raumhöhe
Montageort der Rauchwarnmelder
Projektierung
Wohin?
mind. 0,5 m
Deckenmitte
Wieviel Fläche?
(Blick von oben)
maximal 60 m
mind. 0,5 m
2
19

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