Rechtliche Konsequenzen
2.2
Pflichten für den Eigentümer/Vermieter, Besitzer/Mieter und das Service-
unternehmen: Die aus der Rauchwarnmelderpflicht entstehenden Pflichten für
den Eigentümer haben zur Folge, dass der Bauherr bzw. Vermieter des Hauses
oder der Wohnung in der Regel für den Einbau der Rauchwarnmelder verant-
wortlich ist.
Besonderheit
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Besitzer/Mieter für den Einbau der Rauch-
warnmelder in Bestandsbauten zuständig.
Ebenso hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Rauchwarnmelder zu jeder
Zeit betriebsbereit sind.
Besonderheit
In Schleswig-Holstein muss der Mieter dafür sorgen, dass die Rauchwarnmelder
betriebsbereit sind, außer der Vermieter übernimmt diese Verpflichtung selbst.
»Q«-Fachkraft für Rauchwarnmelder
2.3
Hekatron bietet umfassende Schulungen für die Genius-Rauchwarnmelder an.
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nen Zertifizierungen erhalten Sie auf www.hekatron.de/seminare.
Gesetze, Normen und Richtlinien
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