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Dräger Evita Gebrauchsanweisung Seite 166

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Beschreibung
Mandatorische
Minutenvolumen-Ventilation
MMV
In
der Betriebsari
MMV wird, im Gegensatz
zu SIMV eine mandatorische
Beatmung
nur dann appliziert,
wenn die Spontanatmung
noch nicht ausreichend
ist und unter ei-
ne vorwählbare
Mindestventilation
sinkt.
Diese Mindestventilation
wird vorgegeben
mit den beiden
Einstellwerten
Atemvolumen
Vi und IMV-Frequenz
flw
und ergibt sich aus dem Produkt
VT x fIMv.
Im Gegensatz
zu SIMV werden
die mandatorischen
Beatmungshübe
nicht regelmäßig
appliziert,
sondern
nur dann, wenn eine zu geringe
Ventilation
droht.
Die Häufigkeit
der mandatorischen
Beatmungshübe
richtet sich nach dem Grad der Spontanatmung:
Bei ausreichender
Spontanatmung
unterbleiben
die mandatorischen
Beatmungshübe.
Ist die Spontanatmung
nicht ausreichend,
werden
zwischendurch
mandatorische
Beatmungshübe
des eingestellten
Atemvolumens
VT appliziert
Fehlt die Spontan-
atmung
völlig, werden
die mandatorischen
Beatmungshübe
mit der eingestellten
IMV-
Frequenz
appliziert.
Evita bilanziert
kontinuierlich
die Differenz
zwischen
der Spontanatmung
und der ein-
gestellten
Mindestventilation.
Sobald
die Bilanz negativ wird, weil die Spontanatmung
nicht mehr ausreichend
ist,
appliziert
Evita einen mandatorischen
Beatmungshub
mit dem eingestellten
Atemvolu-
men. Die Bilanz weist wieder
ein Guthaben
auf.
Erfahrungsgemäß
atmen Patienten
sehr unregelmäßig.
Phasen schwacher
Atmung
wechseln
mit solchen
starker
Atmung.
Um diesen individuellen
Schwankungen
Rech-
nung zu tragen,
wird bei der Bilanzierung
auch der Anteil berücksichtigt,
der die vor-
gegebene
Mindestventilation
übersteigt.
Zwar kann sich der Patient durch
"fleißige"
Atmung
ein Guthaben
"erarbeiten".
Dieser
Wert wird von Evita jedoch
unterschiedlich
bewertet:
Die Spontanatmung
der letzten 20 Sekunden
wird stärker
gewichtet
als die vorange-
gangene
Spontanatmung.
Es wird nur ein bestimmtes
max. Guthaben
akzeptiert,
der
Patient kann natürlich
ungehindert
atmen.
Damit paßt sich die Reaktionszeit
von Evita bis zum Applizieren
des. mandatorischen
Beatmungshüben
automatisch
an die vorausgegangene
Spontanatmung
an:
War diese Spontanatmung
nahe der eingestellten
Mindestventilation,
so erfolgt eine
schnelle
Reaktion
des Gerätes
innerhalb
der IMV-Zeit.
War die vorausgegangene
Spontanatmung
des Patienten
jedoch
deutlich
höher als die eingestellte
Mindestventi-
lation, so toleriert
Evita eine längere Atempause.
Im Extremfall
einer plötzlichen
Apnoe
nach einer Phase starker
Spontanatmung
die das
1,5fache
der eingestellten
Mindest-
ventilation
übersteigt,
beträgt
die Reaktionszeit
ca. 20 Sekunden
zuzüglich
der
IMV-Zeit.
Reaktionszeiten
größer als 15 Sekunden
können allerdings
nur dann auftreten,
wenn
die Mindestventilation
mit einer sehr niedrigen
IMV-Frequenz
auf entsprechend
kleine
Werte
eingestellt
wurde.
In diesem
Fall löst Evita einen Apnoe-Alarm
aus,der
nach Einsetzen
der mandatori-
sehen Beatmungshübe
wieder
verschwindet.
Ist die IMV-Frequenz
auf Werte
kleiner
als 4lmin
entsprechend
einer IMV-Zeit
größer als 15 Sekunden
eingestellt
und er-
folgt zwischen
den mandatorischen
Beatmungshüben
keine Spontanatmung,
so wird
regelmäßig
der Apnoe-Alarm
ausgelöst.
Damit soll eine ungleichmäßige
Spontanatmung
nicht zum vorzeitigen
Auslösen
eines
mandatorischen
Beatmungshubes
führen,
während
gleichzeitig
eine längere andau-
ernde Minderventilation
alarmiert
wird.

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