5.3.3 Betrieb der Wärmepumpe mit Frequenzregelung
Die Frequenzregelung ist grundsätzlich nur mit freigegebenen Einverdichtermaschinen möglich. In der
Leistungsstufe B1 wird der Verdichter der Wärmepumpe entsprechend den „mehr"- bzw. „weniger"- Si-
gnalen des Heizungsreglers ein- bzw. ausgeschaltet. Die Frequenz wird auf Sockel-/Minimalfrequenz
gesetzt. In der Stufe B2 läuft der Verdichter ständig. Die Rücklauftemperatur wird nun mittels Frequen z-
regelung dem Sollwert angenähert. In der Stufe B3 läuft der Verdichter ständig. Die Frequenz wird auf
Maximalfrequenz gesetzt, geregelt wird der zweite Wärmeerzeuger. Beim Abtauen und bei Schwimm-
badwasser-Erwärmung wird die Frequenz fest auf 50 Hz gesetzt. Wird Warmwasser bereitet, so wird
unterhalb einer Außentemperatur von 10 °C, die Frequenz auf 50 Hz festgelegt, oberhalb wird die Sok-
kel-/Minimalfrequenz verwendet.
Hinweis:
) ) ) )
Vorschriften und Sicherheitshinweise bei Betrieb mit Frequenzumrichter
Die Einstellung der minimalen und maximalen Frequenz des Frequenzreglers darf nur durch den
autorisierten Kundendienst vorgenommen werden. Es dürfen nur freigegebene Wärmepumpen mit
Frequenzumrichter verwendet werden. Andernfalls erlischt der Garantieanspruch.
Beim Betrieb mit Frequenzumrichter muss sichergestellt sein, dass ein Frequenzumrichter mit der
richtigen Programmierung gewählt wird.
5.3.4 Anforderung des 2. Wärmeerzeugers
Liegt die Außentemperatur über der eingestellten Grenztemperatur (vgl. 5.1.4 Wahl der Grenztempe-
ratur), so wird der zweite Wärmeerzeuger nicht angefordert. Liegt die Außentemperatur unter der ein-
gestellten Grenztemperatur, so wird der zweite Wärmeerzeuger freigegeben, wenn der Wärmepumpen-
regler in Stufe B3 geschaltet hat und eine Wärmeanforderung vo rliegt.
• Nach den Tarifbestimmungen verschiedener Energieversorgungsunternehmen und der Bundestarif-
ordnung Elektrizität müssen Wärmepumpen zeitweise gesperrt werden können (EVU-Sperre). Wäh-
rend dieser Zeit wird der zweite Wärmeerzeuger bei Feuerungsanlagen freigegeben, wenn im Me-
nue „Konfiguration Anlage – Typ EVU-Sperre" die Einstellung EVU2 vorliegt. Ob der zweite Wärme-
erzeuger generell, außentemperaturabhängig oder nicht freigegeben werden muss, hängt von den
örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie von der Dauer und zeitlichen Verteilung der Sperrzeit
ab. Am Wärmepumpenregler kann dies durch entsprechende Konfiguration im Menue „Konfiguration
Anlage – Typ EVU-Sperre" realisiert werden.
• Wird im Menue „Konfiguration Anlage – Typ EVU-Sperre" die Einstellung EVU3 gewählt, schaltet
der Wärmepumpenregler oberhalb der eingestellten Grenztemperatur EVU3 wie EVU1 und unter-
halb wie EVU2.
• Unabhängig von den eingestellten Grenztemperaturen wird der zweite Wärmeerzeuger immer dann
angefordert, wenn die Wärmepumpe störungsbedingt (Störung) gesperrt ist und eine Wärmeanfor-
derung ansteht.
•
Wurde der zweite Wärmeerzeuger angefordert und im Menue Konfiguration - 2. Wärmeerzeuger das
sogenannte Sonderprogramm aktiviert, bleibt der 2. Wärmeerzeuger mindestens 30 Stunden lang
in Betrieb. Verringert sich in dieser Zeit der Wärmebedarf, so geht der zweite Wärmeerzeuger in
„Bereitschaftsbetrieb" (Heizkessel an Spannung, aber Mischer ZU). Ganz abgeschaltet wird er erst
dann, wenn 30 Stunden lang keine Anforderung an den 2. Wärmeerzeuger vorliegt. Falls das EVU
Sperrzeiten für die Wärmepumpe vorsieht, darf das Sonderprogramm (Menue „KONFIGURATION –
Sonderprogramm") nur dann eingeschaltet werden, wenn EVU1 oder ein zusätzlicher Thermostat
verwendet wird.
Hinweis:
) ) ) )
Leistungsstufe B3
Die Leistungsstufe B3 ist nur aktiv, wenn auch die Außentemperatur mindestens 60 Minu-
ten unterhalb der eingestellten Grenztemperatur liegt. Die entsprechende Einstellung er-
folgt im Menue „Konfiguration – 2. Wärmeerzeuger – Grenzwert".
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