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Grundlegende Hinweise (Allgemeines); Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung; Gewährleistung - KERN CFS Betriebsanleitung

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3 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)

3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die von Ihnen erworbene Waage dient zum Bestimmen des Wägewertes von
Wägegut. Sie ist zur Verwendung als „nichtselbsttätige Waage" vorgesehen, d.h.
das Wägegut wird manuell, vorsichtig und mittig auf die Wägeplatte aufgebracht.
Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.

3.2 Sachwidrige Verwendung

Waage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen
vom Wägegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der Waage vor-
handene „Stabilitätskompensation" falsche Wägeergebnisse angezeigt werden!
(Beispiel: Langsames Herausfließen von Flüssigkeiten aus einem auf der Waage
befindlichen Behälter.)
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschä-
digen.
Stöße und Überlastungen der Waage über die angegebene Höchstlast (Max), ab-
züglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Waage
könnte hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausfüh-
rung ist nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen
Wägergebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waa-
ge führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Ab-
weichende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizu-
geben.
3.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
Veränderung oder Öffnen des Gerätes
mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten
natürlichem Verschleiß und Abnützung
nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
Überlastung des Messwerkes
CFS/CCS-BA-d-1215
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