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DIRECTTECH SKIZZE Handbuch Seite 9

Infrared heating panels
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• Produkte, bei denen die aufgebrachte Artikelnummer und / oder
das Garantiesiegel fehlt oder manipuliert wurde;
• Schäden, die auf sonstigem Verschulden des Kunden oder Dritter
(insbesondere auch eines Zwischenhändlers) beruhen;
• Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.;
• Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei
arbeitende Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind
auf ungeeignete Komponenten von Drittherstellern, wie z. B. der
Steuerelemente;
• Schäden an leicht zerbrechlichen Teilen wie z. B. Glas, Kunststoff
oder Leuchtelementen;
• Unreinheiten in Naturprodukten (z. B. Marmor);
• Schäden aufgrund nicht sachgerechter Reinigung oder Behandlung
von in den Produkten verarbeiteten Naturprodukten.
Sollte bei einem übersandten DIRECTTECH Heizelement kein Garan-
tiefall vorliegen, ist DIRECTTECH bei Behebung des Defekts berech-
tigt, vom Kunden Ersatz für die Reparatur und / oder die Rücküber-
sendung des Produkts zu verlangen. Vor Reparatur wird der Kunde in
diesem Fall angehört.
V. Notwendiger Garantienachweis im Garantiefall
Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen im Rahmen der
DIRECTTECH-Garantie ist die Übersendung des schriftlichen Kauf-
nachweises mit Kaufdatum Voraussetzung. Sollte im Falle der
Geltendmachung eines Garantiefalls das Bestehen einer gültigen
DIRECTTECH-Garantie nicht festgestellt werden, so hat der Kunde
den Nachweis über das Vorliegen der DIRECTTECH-Garantie zu
führen. Dies kann nur durch die Vorlage des Kaufnachweises für das
Produkt erfolgen.
VI. Manipulation
Eigenmächtige Änderungen oder Manipulationen der Garantienach-
weise sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Garantieansprü-
che.
VII. Ausschluss der Haftung für weitergehende Ansprüche
Weitergehende oder andere Ansprüche, die über die kostenlose Feh-
lerbeseitigung hinausgehen (bspw. Ansprüche aus Schadensersatz) –
soweit eine Haftung nicht gesetzlich zwingend angeordnet ist – sind
ausgeschlossen.
VIII. Service-Pauschale bei Mangelfreiheit oder Garantieausschluss
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der
Prüfung des Produkts durch die DIRECTTECH heraus, dass kein Defekt
vorgelegen hat, oder der Garantieanspruch aus einem der oben
genannten Gründe nicht besteht, ist die DIRECTTECH berechtigt, eine
Service-Gebühr in Höhe von EUR 80,00 zu erheben. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass
der Garantieanspruch nicht bestand.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Garantiebedingungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel.
2. Anwendbares Recht ist deutsches Recht.
3. Gerichtstand ist, soweit rechtlich zulässig, Moers, Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im
Übrigen voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits jetzt einig,
dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden
Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem mit
der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am
nächsten kommt.
Stand: März 2016
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