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Frostschutzmittel Einfüllen; Demontage Und Entsorgung; Anweisungen Hinsichtlich Der Korrekten Behandlung Von Abfall - Unigreen CAMPO 22-32 C Bedienungsanleitung

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DEUTSCH
3.11.1 FROSTSCHUTZMITTEL EINFÜLLEN
Wenn die Maschine für lange Zeit nicht zum Einsatz kommt, muss sie an einem belüfteten, vor Witterungseinflüssen geschützten Ort
aufbewahrt werden, besonders, wen elektrische druckregler, Elektromotoren, dosiercomputer oder andere elektrische bzw. elektroni-
sche Geräte vorhanden sind.
Prüfen Sie , ob die Temperatur am Lagerort zwischen 0 und 40 °c ist.
die Maschine ist nicht frostbeständig. um Schäden im kommenden Winter zu vermeiden, sollte das Wasser in all ihren Teilen voll-
ständig entleert werden. Lassen Sie ein paar Minuten die P.D.F. mit dem offenen Ansaugfilter drehen. Führen Sie ggf. ein paar Liter
reines frostschutzmittel (Ethylenglycol) für Kraftfahrzeuge ein. Entfernen Sie die deckel von den Strahlhaltestangen der Gestänge und
entleeren Sie die Rohre vollständig.
um zu verhindern, dass Regenwasser in den Vormischer eintritt und zu vermeiden, dass es gefriert: schrauben Sie den Gewindede-
ckel unter dem Vormischer ab und drehen Sie den Ablasshebel in Position Ablass in fass; auf diese Weise wird das Tankinnere mit der
Öffnung verbunden, die sich geöffnet hat. Setzen Sie schließlich den deckel so im Tankinnern ein, dass er nicht verlorengeht. diese
Operation erlaubt es zu vermeiden, dass das Regenwasser oder in den Rohrleitungen gefriert und der Maschine große Probleme
bereitet.

3.12 DEMONTAGE UND ENTSORGUNG

Im falle der Verschrottung muss die Maschine gemäß der geltenden Gesetzgebung an geeigneten Orten entsorgt werden.
Vor der Verschrottung müssen die Geräte sorgfältig innen und außen gereinigt werden das Auslassen der Reinigungsrückstände ohne
Vorsichtsmaßnahmen ist verboten, da dies zu Verseuchungen des Grundwassers führt.
das Altöl muss in geeigneten behältern aufgefangen und an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.
Öl muss auf geeignete Weise aufgefangen werden. Es darf nicht in der Umwelt weggeworfen werden, da es auf Grund der
geltenden Gesetzesnormen als gefährlicher Abfall klassifiziert ist, und aus diesem Grund an die entsprechenden Sammel-
stellen gebracht werden muss.
Zum Sammeln des Altöls ist es obligatorisch, dass man sich an die "Obligatorische Genossenschaft für Altöl" wendet.
Vor der Verschrottung müssen die bauteile getrennt werden, die dem Recycling zugeführt werden können, gemäß Gesetzesdekret
vom 5. februar 1998.
Alls nicht gefährlicher Sonderabfall werden folgende Materialien bezeichnet:
• Eisenhaltige Metalle, Aluminium, Edelstahl, Kupfer.
• Kunststoffe.
• Reifen und Gummi im Allgemeinen.
• Elektronikkarten.
• Elektrisches Material

3.12.1 ANWEISUNGEN HINSICHTLICH DER kORREkTEN BEHANDLUNG VON ABFALL

die korrekte behandlung des Sonderabfalls sieht folgendes vor:
• Einlagerung an geeigneten Orten, es muss vermieden werden, dass gefährlicher Abfall mit nicht gefährlichem gemischt wird.
• Transport und Entsorgen/Recycling des Abfalls durch Transport- und Empfängerfirmen, die die notwendigen Zulassungen dafür
besitzen.
der selbst ausgeführte Transport des eigenen Abfalls zu den zugelassenen Sammelstellen ist nur dann erlaubt, wenn man im besitz
der Eintragung ins Register der firmen für umweltmanagement ist.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
(P)
ACHTUNG
Abb. 48
Abb. 49
Code F07011089

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