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Skywalk mescal2 Handbuch Seite 15

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-JaHreScHeck
skywalk schreibt nach ablauf von 4 Monaten ein Wartungsintervall vor.
Die 2-Jahresprüfung wird vom Hersteller bzw. dem Beauftragten des Herstellers durch-
geführt. Für professionellen Einsatz wie Schulung ist ein einjähriges Wartungsintervall
vorgeschrieben. Die erfolgte Nachprüfung ist durch den DHV-Stempel zu bestätigen.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist, bzw. einer Überprüfung durch einen nicht autorisierten
Betrieb, verliert der skywalk MESCAL 2 die Gültigkeit der Musterzulassung und jegliche
Garantieansprüche.
Wir empfehlen, die Nachprüfung nicht selbst durchzuführen, da bei einer Nachprüfung
ohne geeignete Instrumente bzw. ohne entsprechende Sachkenntnisse die Nachprü-
fung nur mangelhaft durchgeführt werden kann. Eine Lufttüchtigkeit ist somit nicht ge-
währleistet, Garantieansprüche verfallen.
veränderungen am Gleitschirm:
Der skywalk MESCAL 2 befindet sich innerhalb der zulässigen Toleranzen seiner Einstel-
lung wenn er die Produktion verlässt.
Dieser Toleranzbereich ist sehr eng und darf auf keinen Fall verändert werden. Die opti-
male Balance zwischen Leistung, Handling und Sicherheit ist so gewährleistet.
JeDe eIGenMäcHtIGe änDerunG Hat eIn erlÖScHen Der BetrIeBS-
erlauBnIS zur FolGe. JeDe HaFtunG DeS HerStellerS unD Der
vertrIeBSStellen ISt auSGeScHloSSen.
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GÜteSIeGel
Der letzte Schliff ist das DHV-Gütesiegel. Fünf Größen in der Gütesiegeleinstufung
DHV 1 unbeschleunigt und beschleunigt stehen in unserem Pflichtenheft.
Diese Klassifizierung entspricht dem Pilotenkönnen der jeweiligen Kategorie.
Die verschiedenen Gütesiegeltests bedeuten für skywalk die letzte Etappe in der Ent-
wicklung eines Gleitschirms. Die Gütesiegel-Testflüge werden erst absolviert, wenn das
Test-Team mit dem jeweiligen Schirm vollends zufriedengestellt ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Gütesiegelresultate wenig Aufschluss über das Flugver-
halten eines Schirms in thermisch aktiver und turbulenter Luft geben.
Gütesiegel geben lediglich Auskunft über das Verhalten provozierter Extremflugmanö-
ver in ruhiger Luft.
Die provozierten Extremflugfiguren im Gütesiegeltestverfahren sollten deshalb als ein-
zelne Faktoren in einem komplexen Zusammenhang nicht überbewertet werden.
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