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Brennraum; Ascheraum; Beschickungseinrichtungen; Zubehör Für Den Heizkessel - Froling T4 60 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 10-UW/Wels-EX-191/6
Temperaturregel- und Temperaturbegrenzungseinrichtungen für geschlossene Heizungsanlagen
Für den Einsatz in thermostatisch abgesicherten Heizungsanlagen muss das Feuerungssystem entweder
schnell oder teilweise abschaltbar sein oder/und die vom Heizungssystem nicht abgenommene Wärme bzw.
die Restwärmeleistung muss über einen Sicherheitswärmetauscher oder andere gleichwertige Einrichtungen
zuverlässig abgeführt werden können.
Bei der gegenständlichen Kesseltype ist ein schnell abschaltbares Feuerungssystem installiert, dessen
Ausrüstung entsprechend den Bestimmungen der ÖNORM EN 303-5:1999 aus einem Temperaturregler und
einem Sicherheitstemperaturbegrenzer besteht.

3.1.4.11 Brennraum

Der Brennraum muss so gestaltet sein, dass ein einwandfreies Nachrutschen des Brennstoffes und die
erforderliche Brenndauer gewährleistet ist.
Im Rahmen der Typenprüfung wurde die Erfüllung der Anforderung nachgewiesen.

3.1.4.12 Ascheraum

Das Fassungsvermögen des Ascheraumes muss bei Verwendung des vorgesehen Brennstoffs bei Nenn-
Wärmeleistung – unter Berücksichtigung eines ungehinderten Luftdurchtritts unterhalb des Rostes – für
mindestens 12 Stunden Brenndauer ausreichen.
Im Rahmen der Typenprüfung wurde die Erfüllung der Anforderung nachgewiesen.

3.1.4.13 Beschickungseinrichtungen

Es wird vorausgesetzt, dass automatische Beschickungsanlagen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgeführt
sein müssen, so dass ein Rückbrand in die Förder- oder Dosiereinrichtung sowie Verpuffungen verhindert
werden.
Die brandschutztechnische Beurteilung der an der Anlage installierten Rückbrandschutzeinrichtung erfolgt lt.
Herstellerangabe in einer separaten Beurteilung gemäß prTRVB H 118 durch das IBS (Institut für
Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GesmbH).
3.1.4.14 Zubehör für den Heizkessel
Wenn der Heizkessel werksseitig mit zusätzlichen Armaturen ausgerüstet ist und wenn deren Wartung für die
ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit erforderlich ist, sollte diese leicht, ohne wesentliche Demontagen,
ausgeführt werden können.

3.1.4.15 Elektrische Sicherheit

Die Anforderungen an die elektrische Sicherheit sind der EN 60335-1 zu entnehmen.
(1) Allgemeine Angaben
Schutzart des Heizkessels (entsprechend EN 60529);
-
Angaben über elektrische Bauteile (z. B. Schalter, Relais).
-
(2) Bescheinigungen:
Durch eine detaillierte Bescheinigung ist vom Gerätehersteller nachzuweisen:
Erwärmung;
-
Betrieb von Geräten mit Heizelementen unter Überlastbedingungen bei
-
elektrischer Beheizung;
Funk-Entstörung;
-
Wärmebeständigkeit, Kriechstromfestigkeit.
-
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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