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Froling T4 60 Prüfbuch Seite 14

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Unser Zeichen: 10-UW/Wels-EX-191/5
Grenzwerte gemäß ÖNORM EN 303-5:1999, Abweichungen für Österreich
Parameter
Staub
Kohlenstoffmonoxid (CO)
Stickstoffoxide (NO x , angegeben als NO 2 )
Organische Kohlenstoffverbindungen
(OGC, angegeben als Kohlenstoff)
Kesselwirkungsgrad
Q
... Nenn-Wärmeleistung
N
Die Emissionsgrenzwerte für CO, NO x und OGC sind als Mittelwerte der Emission über die gesamte
Versuchsdauer (zumindest jeweils 6 Stunden bei Nenn-Wärmeleistung und bei kleinster Teillast des
Wärmeleistungsbereiches, bezogen auf Abgas nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf bei 0° C und
1013 hPa, bzw. bezogen auf den Energieinhalt des zugeführten Brennstoffs) angegeben.
Zur Ermittlung des Staubgehaltes ist lt. ÖNORM EN 303-5:1999 die Versuchsdauer in zumindest 4 gleiche
Zeitabschnitte zu teilen, wobei die Messungen jeweils am Anfang der Abschnitte beginnen sollen und die
erste Messung mit dem Versuchsbeginn zu erfolgen hat. Der Beurteilungswert des Staubgehaltes ist aus
mindestens 4 Halbstundenmittelwerten zu bilden.
Bei kleinster Teillast des Wärmeleistungsbereiches ist lediglich der Nachweis des Einhaltens der
Emissionsgrenzwerte für CO und OGC zu erbringen.
Der Grenzwert für den Kesselwirkungsgrad ist als arithmetischer Mittelwert über die gesamte Versuchsdauer
angegeben.
Grenzwerte gemäß Vereinbarung der österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundes-
verfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die
Einsparung von Energie
Staub
Kohlenstoffmonoxid (CO)
Stickstoffoxide (NO x , angegeben als NO 2 )
Organische Kohlenstoffverbindungen
(OGC, angegeben als Kohlenstoff)
Kesselwirkungsgrad
Q
... Nenn-Wärmeleistung
N
Die Emissionsgrenzwerte für CO, NO x und OGC sind als arithmetische Mittelwerte der Emission über die
gesamte Versuchsdauer (zumindest 3 Stunden bei Nenn-Wärmeleistung und bei kleinster Teillast des
Wärmeleistungsbereiches, bezogen auf den Energieinhalt des zugeführten Brennstoffs) angegeben.
Der Emissionswert für Staub ist der aus zumindest 3 Halbstundenmittelwerten der Versuchszeit gebildete
arithmetische Mittelwert.
Bei kleinster Teillast des Wärmeleistungsbereiches ist lediglich der Nachweis des Einhaltens der
Emissionsgrenzwerte für CO und OGC zu erbringen.
Der Grenzwert für den Kesselwirkungsgrad ist als arithmetischer Mittelwert über die gesamte Versuchsdauer
angegeben.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
Parameter
Seite 8 von 55
Grenzwerte gemäß
ÖNORM EN 303-5:1999,
Kesselklasse 3
(bezogen auf 10 % O
)
2
3
150 mg/m
3
3000 mg/m
--
3
100 mg/m
77,2 %
(67+ 6logQ
)
N
Grenzwerte
gemäß Art. 15a B-VG
60 mg/MJ
500 mg/MJ
150 mg/MJ
40 mg/MJ
81,4 %
(68,3+ 7,7logQ
Grenzwerte gemäß
ÖNORM EN 303-5:1999,
Abweichungen für
Österreich
60 mg/MJ
500 mg/MJ
150 mg/MJ
40 mg/MJ
81,4 %
(68,3+ 7,7logQ
)
N
)
N

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Diese Anleitung auch für:

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