Herunterladen Diese Seite drucken

Handicare IBIS Serviceanleitung Seite 7

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für IBIS:

Werbung

Gewährleistungsbedingungen
Die Rechte des Kunden bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln von gelieferter Ware bestimmt sich
ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Bedingungen. Weitergehende oder andere
Ansprüche des Kunden gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen Sach- oder Rechtsmängeln sind
ausgeschlossen.
Wir sichern keine Eigenschaften der von uns gelieferten Ware zu. Weder die in dem Vertrag selbst, noch in den
Vertragsunterlagen von uns gemachten Angaben über Eigenschaften stellen Zusicherungen im rechtlichen Sinne
dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als zugesichert vereinbart worden. Eine selbständige Herstellergarantie
begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie. Wir haften nicht für eventuelle Garantieansprüche des
Kunden gegen den Hersteller. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen,
soweit die Ware nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und/oder die Eignung der Ware für die
geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Leistungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher und verborgener
Mängel hin zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie uns
spezifiziert und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich
angezeigt werden und, soweit ein Transportschaden vorliegt, von der Spedition dokumentiert worden sind. Für
verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche nach
Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung, ausgenommen sind Montage, Batterien und
Verschleißteile. Für Ware, die aus dem Demobestand gekauft wurde, Austauschgeräte und Reparaturen wird die
Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt.
In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das Recht zu, zwischen einer Nachbesserung der mangelhaften Ware
oder der Lieferung mangelfreien Ersatzes zu wählen. Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Lieferung bzw.
die beanstandeten Teile der Lieferung zur Prüfung und ggf. Nachbesserung an uns zurückzusenden. Für die
Rücksendung ist die billigste Versandart zu wählen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so werden die
Frachtkosten der Rücksendung von uns übernommen. Wird bei oder nach der Prüfung der Mangelbeseitigung
festgestellt, dass der Kunde den Mangel zu vertreten hat oder kein Mangel vorliegt, so wird eine
Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 50,00 erhoben und der Kunde hat die Rücksendungskosten zu übernehmen.
Fristen beginnen erst ab Erhalt der zurückgesendeten Ware zu laufen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der
Kunde ausschließlich berechtigt, Minderung oder Rücktritt zu verlangen. Für etwaige Schadenersatzansprüche
gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 13. Eine Nachbesserung gilt erst nach dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei der Ersatzlieferung liegt ein Fehlschlagen dann vor, wenn die
Sache auch bei der zweiten Ersatzlieferung denselben oder einen anderen Mangel aufweist. Dem Fehlschlagen
steht eine unzumutbare Verzögerung sowie die ernsthafte und endgültige Verweigerung einer dem Kunden
zustehenden Nacherfüllung gleich.
Von der Gewährleistungsfrist sind alle Beschädigungen, die durch natürlichen Verschleiß oder fahrlässige bzw.
unsachgemäße Behandlung entstehen, ausgeschlossen. Änderungs-, Instandsetzungs- oder
Nachbesserungsarbeiten, die der Kunde oder ein Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung
vornimmt, entbinden uns von unserer Gewährleistungspflicht. Wir übernehmen hierfür keine Kosten. Bei
Stornierung werden die Aufwendungen zu Lasten des Auftragsgebers berechnet.
Bei Exportware ist ein gesetzliches Rückgriffsrecht ausgeschlossen.
Rollstühle und die Umwelt
Falls der Rollstuhl ersetzt werden muss, kann er in der Regel von Ihrem Fachhändler
zurückgenommen werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, kontaktieren Sie Ihre lokalen
Behörden, um herauszufinden, welche Wiederverwertungsmöglichkeiten bzw. umweltfreundliche
Entsorgungsmöglichkeiten für die verwendeten Materialien bestehen.
Bei der Herstellung des Rollstuhls wurden verschiedene Kunststoffe und Metalle verwendet.
Je nach Ausführung kann der Rollstuhl elektronische Bauteile enthalten, die in die
Elektronikentsorgung gehören, während Batterien chemischer Sonderabfall sind.
Version 2013v2
Diese Anleitung
7

Werbung

loading