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EOS Z6 Gebrauchsanweisung Seite 6

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Hinweise zur Entsorgung alter Elektro- und
Elektronikgeräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen
gemäß europäischer Vorgabe (1) nicht mehr zum
unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.
Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Sym-
bol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die
Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sor-
gen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr
weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehe-
nen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflich-
tet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungs-
abfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die
öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (Kom-
munen) haben hierzu Sammelstellen eingerich-
tet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten
ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegenge-
nommen werden. Möglicherweise holen die
rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte
auch bei den privaten Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Ab-
fallkalender oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeinde-
verwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfü-
gung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parla-
ments und des Rates vom 27.Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik- Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück-
nahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und
Elektronikgerätegesetz ElektroG) vom 16. März
2005.
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