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Entsorgung; Komformitätserklärung - E+E Elektronik OMNIPORT 30 Bedienungsanleitung

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9.

EntsoRGunG

Elektronische Geräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen in der Europäischen
Union – gemäß Richtlinie 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte – einer fachgerechten
Entsorgung zugeführt werden. Bitte entsorgen Sie dieses Gerät nach der Verwendung
entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen in der Europäischen Union – gemäß
Richtlinie 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 06.
September 2006 über Batterien und Akkumulatoren – einer fachgerechten Entsorgung zuge-
führt werden. Bitte entsorgen Sie Batterien entsprechend den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.
10.
KomfoRmItätsERKläRunG
Komformitätserklärung im Sinne der EG-Richtlinie Niederspannung 2006/95/ EG und der
EG-Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit.
Hiermit erklären wir, dass das multifunktionale Handmessgerät Omniport 30 in Über-
einstimmung mit den genannten EG-Richtlinien entwickelt, konstruiert und gefertigt wurde.
Angewandte harmonisierte Normen:
EN 61326-1:2006
EN 61326-2-1:2006
Das
-Kennzeichen finden Sie auf der Rückseite des Gerätes.
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