RZ/RM 1... EG/EUG
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Ge w ä h rl e i s tu n g
7.1
Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
wurden unter Berücksichtigung der geltenden Normen und
Vorschriften, dem Stand der Technik sowie unserer lang-
jährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von MHG mit den
vorbehaltlich einer im Einzelfall getroffenen abweichenden
Vereinbarung anwendbaren Gewährleistungsregelungen
sind in ihrer jeweils gültigen Fassung im Internet unter
www.mhg.de abrufbar.
Gewährleistungsbedingungen der MHG sind der Gewähr-
leistungsurkunde zu entnehmen.
7.1.1 Haftungsbeschränkung
Die MHG Heiztechnik übernimmt keine Haftung für Schä-
den aufgrund:
- diese Betriebsanleitung sowie etwaige weitere Produkt-
unterlagen nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder die Fabrikationsnummer oder sonstige
Produktkennziffern entfernt oder unkenntlich gemacht
wurden oder
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- nicht zugelassene Betriebsmittel Brennstoffsorten oder
ungeeignete Brennereinstellungen verwendet wurden
oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.
Der tatsächliche Lieferumfang kann bei Sonderausführun-
gen, der Inanspruchnahme zusätzlicher Bestelloptionen
oder aufgrund neuester technischer Änderungen von den
hier beschriebenen Erläuterungen und Darstellungen ab-
weichen.
7.1.2 Ersatzteile
HINWEIS!
- Verwenden Sie bei Austausch nur Original-
Ersatzteile von MHG: Einige Komponenten
sind speziell für MHG-Geräte ausgelegt und
gefertigt.
- Geben Sie bei Ersatzteil-Bestellungen im-
mer die Seriennummer an.
7.1.3 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleißteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry,
Info Blatt 14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche „Ersatzteile" aufge-
führt, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Gerätes innerhalb der Gewährleistung erneuert werden
müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzge-
ber verlängert worden, dies schließt allerdings den mögli-
chen Verschleiß durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich
kann ein Gerät auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
im Jahr bis zu 8.760 Stunden in Betrieb sein, wenn dies ei-
ne Dauerbetriebsanlage ist. Nach allgemein üblichen
kaufmännischen Gepflogenheiten fallen die unter diesen
Umständen entstehenden Kosten nicht unter die Gewähr-
leistungsverpflichtung bzw. -zusage des Herstellers.
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die
nachstehenden Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produk-
ten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Le-
bensdauer nicht erreicht haben, obwohl das Gerät
bestimmungsgemäß betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachge-
mäße Bedienung oder bestimmungswidrigen Betrieb
ausgetauscht werden (z.B. falsche Brennereinstel-
lung, zu geringer oder zu großer Wasservolumen-
strom, Kesselstein durch ungeeignetes Füllwasser
u.a.m.).
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei be-
stimmungsgemäßem Gebrauch des Produktes im
Rahmen der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht
werden müssen (z.B. bei Wartung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht ge-
kühlten Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des
Brennerkopfes, die auch vom Gesetzgeber eine Ein-
schränkung in der Gewährleistung erfahren.
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