8.2.2 Inbetriebnahme
Die Komponenten dürfen nicht in Betrieb genommen werden, wenn
die Leitungsanschlüsse beschädigt sind,
das Magnetgehäuse oder die Ummantelung der Erregerwicklung Beschädigungen aufweist,
der Verdacht auf Defekte besteht.
8.2.3 Montage
Die Komponenten dürfen nur an Spannungsart und Spannungswert gemäß Typenschild (Leistungsschild)
angeschlossen werden. Bei An- bzw. Einbau muss eine ausreichende Wärmeabfuhr sichergestellt sein. Zur
Vermeidung unzulässiger Ausschalt-Überspannungen und sonstiger Spannungsspitzen sind geeignete
Schutzmaßnahmen vorzusehen. Das Magnetfeld der Komponenten kann zu Störungen außerhalb der
Bremse und bei ungünstigen Anbaubedingungen zu Rückwirkungen auf die Komponente führen. Im Zweifel
sind die Anbaubedingungen mit dem Hersteller der Komponenten abzustimmen.
Um die Gefährdung von Personen, Haustieren oder Gütern infolge
mittelbarer oder unmittelbarer Einwirkung elektromagnetischer Felder,
Erwärmung der Komponenten,
bewegter Teile
auszuschließen, sind vom Anwender geeignete Maßnahmen (DIN VDE 0848, Teil 4; DIN 31000/ VDE 1000;
DIN VDE 0100 Teil 0420) durchzuführen.
8.2.4 Betrieb/Gebrauch
Die stromführenden Teile, wie z.B. Steckkontakte oder Erregerwicklung dürfen nicht mit Wasser in
Berührung kommen. Die Leitungsanschlüsse der Komponenten dürfen mechanisch nicht belastet (Ziehen,
Quetschen, etc.) werden. Die Komponenten dürfen an den Reibflächen der Reibelemente (Innen- u.
Außenlamellen) nicht mit Öl, Fett oder sonstigen Flüssigkeiten in Berührung kommen, sonst fällt das
Drehmoment stark ab und kann durch Reinigungsmaßnahmen nicht auf den ursprünglichen Wert
zurückgeführt werden. Der Verschleiß der Bremse und der damit verbundene Drehmomentabfall bei
Federdruck-Lamellenbremsen muss bei der Auslegung der Maschine bzw. Anlage berücksichtigt werden.
Aufgrund der vielfältigen Umgebungsbedingungen ist die Funktionstüchtigkeit der Komponenten in den
individuellen Anwendungsfällen zu prüfen. In Einsatzfällen bei denen die Bremse nur sehr geringe Reibarbeit
verrichten muss, kann das Drehmoment abfallen. In solchen Fällen ist vom Anwender dafür Sorge zu tragen,
dass die Bremse gelegentlich ausreichend Reibarbeit verrichtet. Bei Betrieb der Bremse als reine
Haltebremse ohne Reibarbeit ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten. Bei Bremsen mit einer
Handlüftung darf der Handlüftbügel nur bis zum Erreichen der Lüftstellung betätigt werden, da sonst die
Gefahr einer Verformung oder Bruch besteht.
Hinweis:
Der maximale Luftspalt s
Bremse nicht überschritten werden (siehe hierzu auch Kapitel 4 „Wartung").
8.2.5 Wartung bzw. Reparatur
Reparaturen dürfen nur von Fachkräften (Definition gemäß IEC 364) durchgeführt werden. Durch
unsachgemäß ausgeführte Reparaturen können erhebliche Sach- oder Personenschäden entstehen. Bei
jeder Wartung ist stets darauf zu achten, dass die Komponenten nicht unter Spannung stehen.
(siehe Tab. 26/1, Technische Daten) darf über die gesamte Lebensdauer der
max
Betriebsanleitung BA 77 100..A00 // Stand: 25.04.2016 // Seite 23 von 29