3.4 Elektromagnetische Verträglichkeit
Die elektromagnetische Verträglichkeit muss nach dem EMVG bezüglich der Störunempfindlichkeit gegen
von außen einwirkende elektromagnetische Felder und leitungsgebundene Störungen sichergestellt werden.
Darüber hinaus muss die Aussendung elektromagnetischer Felder und leitungsgebundener Störungen beim
Betrieb der Komponente limitiert werden. Aufgrund der von Beschaltung und Betrieb abhängigen Eigen-
schaften der Bremse ist eine Konformitätserklärung zur Einhaltung der entsprechenden EMV-Norm nur im
Zusammenhang mit der Beschaltung möglich, für die einzelnen Komponenten jedoch nicht. Die Federdruck-
Lamellenbremsen 77 100..A00 sind grundsätzlich für den industriellen Einsatz vorgesehen, für den die
elektromagnetische Verträglichkeit in den Fachgrundnormen VKE 0839 Teil 6-2 (EN 61000-6-2) bezüglich
Störfestigkeit und VDE 0839 Teil 81-2 (EN 50081-2) für die Störaussendungen geregelt ist. Für andere
Anwendungsbereiche gelten ggf. andere Fachgrundnormen, die vom Hersteller des Gesamtsystems zu
berücksichtigen sind. Die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten oder Baugruppen wird nach
Basisstandards festgestellt, die aus den Fachgrundnormen ersichtlich sind. Im Folgenden werden deshalb
Beschaltungsempfehlungen für die Einhaltung der verschiedenen Basisstandards gegeben, die für den
Einsatz im Industriebereich und darüber hinaus auch teilweise in anderen Anwendungsbereichen relevant
sind. Zusätzliche Informationen zur elektromagnetischen Verträglichkeit insbesondere der unter 3.3
empfohlenen elektronischen Gleichrichter sind aus deren Datenblättern ersichtlich.
Störunempfindlichkeit nach EN 61000-4:
EN 61000-4-2 Elektrostatische Entladung:
Die Federdruck-Lamellenbremsen 77 100..A00 entsprechen mindestens dem Schärfegrad 3 ohne
zusätzliche Maßnahmen. Die unter 3.3 empfohlenen Gleichrichter entsprechen dem Schärfegrad 3 ohne
zusätzliche Maßnahmen. Bei Bremsen mit integrierten Gleichrichtern entspricht der Gleichrichter
Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen.
EN 61000-4-3 Elektromagnetische Felder:
Die Bremsen entsprechen mindestens Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen. Die empfohlenen
Gleichrichter entsprechen dem Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen. Bei Bremsen mit integrierten
Gleichrichtern entspricht der Gleichrichter Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen.
EN 61000-4-4: Transiente Störgrößen (Burst):
Die Bremsen entsprechen mindestens Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen. Die empfohlenen
Gleichrichter entsprechen dem Schärfegrad 3. Bei den Produkten der Reihe 32 17.2.B.. können bei
Schärfegrad 3 zeitlich begrenzte geringfügige Spannungserhöhungen auftreten, die jedoch keine
Funktionsstörung zur Folge haben. Bei Bremsen mit integrierten Gleichrichtern entspricht der Gleichrichter
Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen.
EN 61000-4-5 Stoßspannungen:
Die Bremsen entsprechen mindestens Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen. Die empfohlenen
Gleichrichter entsprechen dem Schärfegrad 3. Bei Bremsen mit integrierten Gleichrichtern entspricht der
Gleichrichter Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen.
EN 61000-4-9 Impulsmagnetfelder, EN 61000-4-10 gedämpfte schwingende Magnetfelder:
Da die Arbeitsmagnetfelder der elektromagnetischen Komponenten um ein Vielfaches stärker als Störfelder
sind, ergeben sich keine Funktionsbeeinflussungen. Die Bremsen entsprechen mindestens Schärfegrad 4.
Die empfohlenen Gleichrichter entsprechen mindestens Schärfegrad 3. Bei Bremsen mit integrierten
Gleichrichtern entspricht der Gleichrichter Schärfegrad 3 ohne zusätzliche Maßnahmen.
EN 61000-4-11 Spannungseinbrüche, Kurzzeitunterbrechungen und kurzzeitige Versorgungs-
spannungsschwankungen:
a)
Spannungsunterbrechungen:
Die Bremsen nach DIN VDE 0580 gehen spätestens nach den spezifizierten Schaltzeiten in den
stromlosen Schaltzustand über, wobei die Schaltzeit von der Ansteuerung und den Netzverhältnissen
(z.B. Generatorwirkung auslaufender Motoren) abhängig ist. Spannungsunterbrechungen mit kürzerer
Zeitdauer als der Ansprechverzugszeit nach DIN VDE 0580 verursachen keine Fehlfunktion. Der
Anwender hat sicherzustellen, dass ein Folgeschaden (z.B. Arbeit des Motors gegen die geschlossene
Bremse durch evtl. noch zweiphasig bestromte Motoren bei Ausfall einer Phase oder Rutschen eines
elektromagnetisch schließenden Systems infolge Drehmomentabfalls) vermieden wird. Die Funktions-
fähigkeit der elektromagnetischen Komponente und des elektronischen Zubehörs bleibt erhalten, wenn
o.g. Folgeschäden vermieden werden.
Betriebsanleitung BA 77 100..A00 // Stand: 25.04.2016 // Seite 13 von 29