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Besondere Anforderungen Bei Offenen Und Halboffenen Kühlsystemen; Kühlmittelvorlauftemperatur; Betauung - KEB COMBIVERT F5 Gebrauchsanleitung

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ANHANG - KÜHLSYSTEM
C.1.4 Besondere Anforderungen bei offenen und halboffenen Kühlsystemen
Problem
Verunreinigungen
Salzkonzentration
Algen und Schleimbak-
terien
Organische Stoffe
Tabelle 8:
Besondere Anforderungen bei offenen und halboffenen Kühlsystemen
ACHTUNG
C.1.5 Kühlmittelvorlauftemperatur
Die Kühlmittelvorlauftemperatur richtet sich nach der Gerätegröße und ist in den tech-
nischen Daten spezifiziert.
C.1.6 Betauung
Bedingt durch hohe Luftfeuchtigkeit und hohe Temperaturen kann es zur Betauung kom-
men. Betauung stellt eine Gefahr für den Antriebsstromrichter dar, da durch eventuell
entstehende Kurzschlüsse der Antriebsstromrichter zerstört werden kann.
ACHTUNG
Lösung
Mechanischen Verunreinigungen in halboffenen Kühlsystemen kann durch den
Einsatz entsprechender Wasserfilter entgegen gewirkt werden.
Bei halboffenen Systemen kann durch Verdunstung der Salzgehalt ansteigen. Da-
durch wird das Wasser korrosiver. Zufügen von Frischwasser und Entnahme von
Nutzwasser wirkt dem entgegen.
Durch die erhöhte Wassertemperatur und den Kontakt mit Luftsauerstoff können
sich Algen und Schleimbakterien bilden. Diese setzen die Filter zu und behindern
somit den Wasserfluss. Biozidhaltige Additive können dies verhindern. Insbeson-
dere bei längerem Stillstand des Kühlkreislaufs ist hier vorzubeugen.
Die Verunreinigung mit organischen Stoffen ist möglichst gering zu halten, da sich
dadurch Schlammabscheidungen bilden.
Schäden am Gerät
► Schäden am Gerät, die aus verstopften, korrodierten Flüssigkeits-
kühlern oder anderen offensichtlichen Gebrauchsfehlern resultieren,
führen zum Verlust der Schadensersatzansprüche.
Vorlauftemperatur
Die Vorlauftemperatur sollte in Abhängigkeit vom Volumenstrom so gewählt
werden, dass bei Bemessungsbetrieb die Kühlkörpertemperatur immer 10 K
unter dem Übertemperaturpegel liegt. Dadurch wird ein sporadisches Ab-
schalten vermieden.

Betauung

► Der Anwender muss sicherstellen, dass jegliche Betauung vermie-
den wird!
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