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Abgasführung Horizontal; Luft-Abgas-Führung C13X Über Außenwand; Luft-/Abgasführung C33X Über Dach; Anordnung Von Prüföffnungen - Buderus Logano plus Hinweise

Inhaltsverzeichnis

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Montage
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Bild 6
Abgasanschluss montieren
[1]
Abgasanschluss
[2]
Ringspalt zur Verbrennungsluftzufuhr
[3]
Anschlussstück mit Messöffnungen
3.3
Abgasführung horizontal
3.3.1
Luft-Abgas-Führung C
• Die unterschiedlichen Vorschriften der Bundesländer zur maximal
zulässigen Wärmeleistung (z. B. LBO, FeuVO) sind zu beachten.
• Die Mindestabstandsmaße zu Fenstern, Türen, Mauervorständen
und untereinander angebrachten Abgasmündungen sind zu beach-
ten.
• Die Mündung des konzentrischen Rohrs darf nach LBO nicht in einem
Schacht unter Erdgleiche montiert werden.
3.3.2
Luft-/Abgasführung C
• Bei bauseitiger Eindeckung die Mindestabstandsmaße nach TRGI
einhalten.
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen Mündung des Abgaszube-
hörs und Dachfläche, da die Nennwärmeleistung der genannten Heiz-
kessel unter 50 kW liegt.
• Die Mündung muss Dachaufbauten, Öffnungen zu Räumen und unge-
schützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen um mindestens 1 m
überragen oder von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein. Ausge-
nommen hiervon sind Bedachungen.
3.3.3
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gas-Feuerstätte geprüften Abgasführungen
bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung ausreichend. Bei den genannten
Heizkesseln genügen dafür die Prüföffnungen am Kessel.
• In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Verbindungsstü-
cken ist mindestens eine Prüföffnung vorzusehen. Der maximale Ab-
stand zwischen den Prüföffnungen beträgt 4 m. Prüföffnungen sind
an Umlenkungen größer 45° anzuordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt insgesamt
eine Prüföffnung, wenn
– Der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung nicht länger als
2 m ist und
– Sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt höchstens 0,3 m
vom senkrechten Teil entfernt befindet und
– Sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung nicht mehr
als 2 Umlenkungen befinden.
• Ggf. ist eine weitere Prüföffnung in der Nähe der Feuerstätte erfor-
derlich, wenn Kehrrückstände nicht in die Feuerstätte gelangen dür-
fen.
8
0010011066-002
über Außenwand
13x
über Dach
33x
3.4
Getrenntrohranschluss mit Grundzubehör GAL-K
Der Getrenntrohranschluss bei den genannten Heizkesseln ist mit Ab-
gaszubehör GAL-K möglich.
Die Verbrennungsluftleitung wird mit Einzelrohr Ø 125 mm ausgeführt.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 18, Seite 15.
3.5
Verbrennungsluft-/Abgasleitung an der Fassade mit
Grundzubehör GAF-K
Das Abgaszubehör GAF-K kann zwischen der
Verbrennungsluftansaugung und der Doppelmuffe oder dem „Mün-
dungsabschluss" an jeder Stelle mit dem Abgaszubehör „konzentrisches
Rohr", „konzentrischer Bogen" (15°...87°) erweitert werden, wenn de-
ren Verbrennungsluftrohr umgesteckt wird. Es kann auch das Abgaszu-
behör „Prüföffnung" eingesetzt werden.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 19 auf Seite 16.
3.6

Abgasleitung im Schacht

3.6.1
Anforderungen an die Abgasführung
• Wenn die Abgasleitung in einen bestehenden Schacht eingebaut
wird, müssen evtl. vorhandene Anschlussöffnungen baustoffgerecht
und dicht verschlossen werden.
• Der Schacht muss aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustof-
fen bestehen und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90
Minuten haben. Bei Gebäuden mit geringer Höhe genügt eine Feuer-
widerstandsdauer von 30 Minuten.
• In Gebäuden der Klasse 1 und 2 mit nur einer Wohneinheit ist für den
Schacht keine Brandschutzklasse erforderlich.
3.6.2
Anforderungen an bestehende Schächte
Für die Verlegung von Abgasleitungen in bestehenden Schächten sind
die länderspezifischen Anforderungen zu beachten.
Für den Einbau von Abgasleitungen sind in der Regel Schächte aus nicht
brennbaren, formbeständigen Baustoffen mit einer Feuerwiderstands-
dauer von mindestens 90 Minuten geeignet.
Schächte für Abgasleitungen dürfen nicht anderweitig genutzt werden.
3.6.3
Prüf- und Reinigungsöffnungen
Abgasanlagen müssen leicht und sicher auf ihren freien Querschnitt hin
zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen sein. Hierzu sind Prüföff-
nungen einzuplanen.
Bei der Anordnung der Prüf- und Reinigungsöffnungen sind die entspre-
chenden jeweiligen nationalen und regionalen Vorschriften, Verordnun-
gen und Richtlinien einzuhalten.
Hierzu empfehlen wir eine Rücksprache mit dem zuständigen Bezirks-
schornsteinfeger (BSM).
▶ Geltende nationale und regionale Vorschriften, technische Regeln
und Richtlinien beachten.
Prüföffnungen für die Bausätze DO und LAS-K
Bei ausreichendem Installationsort ist eine Prüföffnung vorzusehen.
Reicht der Installationsort nicht aus, kann bei Baulängen unter 4 m nach
Rücksprache mit dem Schornsteinfeger auf die Prüföffnung verzichtet
werden. In diesem Fall sind die Messöffnungen am Anschlussstück aus-
reichend. Die Gebrauchsfähigkeit der Abgasanlage ist mit Messungen
nachweisbar. Über die Messöffnungen am Anschlussstück kann auch ein
Endoskop zur Sichtprüfung verwendet werden.
Wenn keine Prüföffnung vorhanden ist, muss bei einer erforderlichen
Reinigung die Abgasanlage mit erhöhtem Aufwand demontiert werden.
Logano plus – 6720862202 (2017/05)

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