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Abgasführung Horizontal; Luft-/Abgasführung C13X Über Außenwand; Luft-/Abgasführung C33X Über Dach; Anordnung Von Prüföffnungen - Buderus Logano plus GB212-15 Hinweise Zur Abgasführung

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Schrägdach
Bild 2
Mindestabstände Schrägdach
A
in schneereichen Gebieten ≥ 500 mm
≥ 667 mm (je nach Zubehör)
B
α
in schneereichen Gebieten ≤ 30°
Tab. 5
Mindestabstände Schrägdach
Die Schrägdachpfannen sind für Dachneigungen zwi-
schen 15° und 55° geeignet, je nach Variante.
≥ 1
< 1,5
Bild 3
Mindestabstände zu Fenstern beim Bausatz DO (Beispiele nach
der MuFeuVO); (Maße in m)
[*]
kein besonderer Abstand erforderlich
3.3
Abgasführung horizontal
3.3.1
Luft-/Abgasführung C
• Die unterschiedlichen Vorschriften der Bundesländer zur maximal
zulässigen Wärmeleistung (z. B. TRGI 2008, TRF 1996, LBO, Feu-
VO) beachten.
• Die Mindestabstandsmaße zu Fenstern, Türen, Mauervorständen
und untereinander angebrachten Abgasmündungen beachten.
• Die Mündung des konzentrischen Rohrs darf nach TRGI und LBO
nicht in einem Schacht unter Erdgleiche montiert werden.
3.3.2
Luft-/Abgasführung C
• Bei bauseitiger Eindeckung müssen die Mindestabstandsmaße nach
TRGI eingehalten werden.
Logano plus GB212 – 6 720 808 867 (2015/03)
≥ 400 mm,
≤ 45°,
*
≥ 1
> 1,5
6 720 619 379-68.3O
über Außenwand
13x
über Dach
33x
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen Mündung des Abgaszube-
hörs und Dachfläche, da die Nennwärmeleistung der genannten Bu-
derus Gas-Brennwertkessel unter 50 kW liegt.
• Die Mündung des Abgaszubehörs muss Dachaufbauten, Öffnungen
zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen,
ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder
von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein.
3.3.3
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gas-Feuerstätte geprüften Abgasführungen
bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung ausreichend. Bei Logano plus
GB212 genügen dafür die Messöffnungen auf dem Gas-Brennwert-
kessel.
• In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Verbindungsstü-
cken ist mindestens eine Prüföffnung vorzusehen. Der maximale Ab-
stand zwischen den Prüföffnungen beträgt 4 m. Prüföffnungen sind
an Umlenkungen größer 45° anzuordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt insgesamt
eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung nicht länger als
2 m ist
und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt höchstens 0,3 m
vom senkrechten Teil entfernt befindet
und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung nicht mehr
als zwei Umlenkungen befinden.
• Ggf. ist eine weitere Prüföffnung in der Nähe der Feuerstätte erfor-
derlich, wenn Kehrrückstände nicht in die Feuerstätte gelangen dür-
fen.
3.4
Getrenntrohranschluss mit Grundzubehör GAL-K
Der Getrenntrohranschluss bei den genannten Gas-Brennwertkesseln
ist mit Abgaszubehör „GAL-K" möglich.
Die Verbrennungsluftleitung wird mit Einzelrohr Ø 125 mm ausgeführt.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 15 auf Seite 16.
3.5
Verbrennungsluft-/Abgasleitung an der Fassade mit
Grundzubehör GAF-K
Das Abgaszubehör „GAF-K" kann zwischen der Verbrennungsluftansau-
gung und der Doppelmuffe oder dem „Mündungsabschluss" an jeder
Stelle mit dem Abgaszubehör „konzentrisches Rohr", „konzentrischer
Bogen" (15° - 87°) erweitert werden, wenn deren Verbrennungsluftrohr
umgesteckt wird. Es kann auch das Abgaszubehör „Prüföffnung" einge-
setzt werden.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 16 auf Seite 17.
Montage
3
7

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