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Amtberechtigung - Auerswald ETS-4216 I Bedienanleitung

Elektronisches telefon-system
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"nn00":
Teilnehmer nn hat keine Mehrfachrufnummern / Nebenstellenrufnummern.
(nn=Teilnehmer 31-38 und 41-48 mit Erweiterung).
Dem internen Apparat 35 soll die Mehrfachrufnummer 4711, 4712 und die Nebenstel-
lenrufnummer 12 zugeordnet werden. Wählen Sie am Apparat 31:
"35 4711" und "35 4712" und "35 12" ("35 4711" wählen, Hörer auflegen, "35 4712"
wählen, Hörer auflegen, "35 12" wählen, Hörer auflegen).
Hinweis: Mit MFV-Telefonen können Sie die Eingabe der variablen Rufnummer r...r
auch mit der Taste "#" abschließen. Wenn Sie den Quittungston abwarten, können
Sie dann weitere Programmierungen vornehmen, ohne den Hörer auflegen zu
müssen.
Hinweis: Die Vorwahlnummer (Ortsnetzkennzahl) der Mehrfachrufnummern dür-
fen Sie bei der Programmierung nicht mit eingeben.
Hinweis: Die TK-Anlagenrufnummer wird von der Deutschen Telekom AG in den
Telefonbüchern und in der Auskunft mit einer "angehängten 0" geführt. Der "0" ist
beim ETS-4216 I die DDI "01" zugeordnet.

6.8.3. Amtberechtigung

Jedem Teilnehmer kann eine eigene Amtberechtigung zugewiesen werden. Es gibt
folgende Amtberechtigungsstufen (B=0-7):
B=0: Keine Amtberechtigung, d. h. der Teilnehmer kann keine Amtgespräche einlei-
ten.
B=1: Keine Amtberechtigung wie bei Stufe 0, aber mit Notrufbefugnis (10 program-
mierte Notrufnummern können gewählt werden).
B=2: Ortsgesprächsberechtigung, der Teilnehmer darf nur Ortsgespräche führen,
d. h. nur Rufnummern, die nicht mit einer "0" beginnen, sind zulässig. Sperr-
nummern entsprechend B=2 dürfen gewählt werden.
B=3: Ortsgesprächsberechtigung mit Einschränkung, d. h. Berechtigung wie Stufe 2,
aber die Sperrnummern können nicht gewählt werden.
B=4: Ferngesprächsberechtigung, d. h. der Teilnehmer darf Fern- und Ortsgesprä-
che führen. Die Sperrnummern entsprechend B=4 dürfen gewählt werden.
B=5: Ferngesprächsberechtigung mit Einschränkung, d. h. Berechtigung wie Stufe 4,
aber die Sperrnummern können nicht gewählt werden.
B=6: Vollamtberechtigung, d. h. der Teilnehmer darf Auslands- Fern- und Ortsge-
spräche führen. Alle Sperrnummern können gewählt werden.
B=7: Vollamtberechtigung, mit Einschränkung, d. h. Berechtigung wie Stufe 6, aber
Sperrnummern dürfen nicht gewählt werden.
Sperrnummern: Dies sind im allgemeinen Rufnummern, die mit einer bestimmten
Ziffernfolge beginnen und die aufgrund ihrer hohen Gebührentarife nicht für jeden
Teilnehmer zugänglich sein sollen. Hierunter fallen z.B. die 0190-Rufnummern, die
besonders hohe Gebühren verursachen. In der Regel sind die ersten 4-5 Ziffern
kennzeichnend für den Telefondienst, der derartig hohe Gebühren verursacht. Das
ETS-4216 I ist in der Lage beliebig lange Rufnummern zu sperren. Es können bis zu
20 verschiedene Sperrnummern frei programmiert werden. Versucht ein Teilnehmer
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Bedienanleitung ETS-4216 I

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