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Gesprächsübernahme; Gesprächsübernahme-Erlaubnis Ein- / Ausschalten; Gespräch Aufschalten - Auerswald ETS-4216 I Bedienanleitung

Elektronisches telefon-system
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beendet ist, klingelt der eigene Apparat und Apparat 35 - Sie und Teilnehmer 35
nehmen ab - das Gespräch besteht.
Sie möchten Teilnehmer 35 erreichen, der gerade nicht anwesend ist:
Hörer abnehmen - "35" wählen - "2" nachwählen - Quittungston abwarten - Hörer
auflegen - sobald Teilnehmer 35 an seinem Apparat das nächste Gespräch geführt
und beendet hat, klingelt der eigene Apparat und Apparat 35 - Sie und Teilneh-
mer 35 nehmen ab - das Gespräch besteht.
Hinweis: Ruft das System für den angeforderten Teilnehmer zurück und stellt an
Ihrem Anschluß den Besetztzustand fest, wiederholt es dies solange, bis es den
Rückruf absetzen kann.
Hinweis: Durch Nachwahl der Ziffer "2" können Sie bei besetzten Amtverbindungen
auch ein Amt anfordern. Wählen Sie nach der Amtzugangsziffer (die Amtverbin-
dungen sind besetzt und Sie erhalten den Besetztton) die Ziffer "2" nach, so wird
Ihnen ein Amt nach Freiwerden zugeordnet.
5.22. Gesprächsübernahme
Sie möchten das Amtgespräch, das Teilnehmer 35 (z.B. Ihr Anrufbeantworter) führt,
übernehmen:
Hörer abnehmen - "nn" wählen (nn=Rufnummer des Teilnehmers 31-38 und 41-48
mit Erweiterung) - Sie hören den Besetztton - "6" wählen - Sie sind mit dem
Gesprächspartner von Teilnehmer 35 verbunden - Teilnehmer 35 erhält Be-
setztton.
Hinweis: Bei Teilnehmer 35 muß Gesprächsübernahme zugelassen sein. Ge-
sprächsübernahme ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise Ihr Anrufbeantworter
oder Modem einen Amtruf vor Ihnen angenommen hat. So können Sie das
Amtgespräch dennoch übernehmen.
5.23. Gesprächsübernahme-Erlaubnis ein- / ausschalten
Sie möchten anderen Teilnehmern gestatten, Amtgespräche, die auf Ihrem Apparat
geführt werden, zu übernehmen oder die Übernahme ausschließen:
Hörer abnehmen - "705" wählen - Quittungston abwarten - Hörer auflegen (Ge-
sprächsübernahme-Erlaubnis aus - Auslieferzustand).
Hörer abnehmen - "704" wählen - Quittungston abwarten - Hörer auflegen (Ge-
sprächsübernahme-Erlaubnis ein).
Hinweis: Diese Einstellungen können Sie bei erteilter Erlaubnis an jedem Teilneh-
meranschluß, wählbar nach dem Abheben des Hörers, mit oder ohne öffentlichem
Paßwort nutzen (siehe Kapitel Paßwortschutz ).
5.24. Gespräch aufschalten
Sollte es erforderlich sein, daß Sie einem Teilnehmer, der gerade ein internes oder ein
Amtgespräch führt, eine dringende Information übermitteln müssen, so können Sie sich
in sein Gespräch aufschalten. Möchten Sie sich in ein internes Gespräch aufschalten,
muß bei beiden Teilnehmern die Aufschalt-Erlaubnis eingeschaltet sein. Hat nur ein
interner Teilnehmer die Aufschalt-Erlaubnis eingestellt, können Sie sich nicht in das
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Bedienanleitung ETS-4216 I

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