nengruppen anzubringen, da die Sichtscheibe und auch die Verklei-
dungsteile
des
Kaminofens
Verbrennungsgefahr! Diese Personengruppen nie am bren-
nenden oder gerade erloschenen Kaminofen unbeaufsichtigt lassen!
Bitte machen Sie diese Personengruppen auf diese Gefahrenquelle
aufmerksam.
Es dürfen keine brennbaren Gegenstände auf den freien Oberflä-
chen
und
Verkleidungsteilen
A1/A2/A3/A4/A4 H
O abgestellt oder abgelegt werden. Legen Sie
2
keine Wäschestücke zum Trocknen auf den Kaminofen. Ständer zum
Trocknen von Kleidungstücken sind nur außerhalb des Strahlungs-
bereichs aufzustellen!
Durch den Brennvorgang wird Wärmeenergie frei, die zu einer
starken Erwärmung der Ofenbauteile wie den Oberflächen, der Tür,
der Tür- und Bediengriffe, des Glases, der Rauchrohre, etc. führt. Ein
Berühren oder Betätigen ohne einen entsprechenden Schutz (z.B.
Hitzeschutzhandschuh) ist zu unterlassen.
ACHTUNG: Der beiliegende Hitzeschutzhandschuh
dient ausschließlich als Hitzeschutz zum Betätigen
des Bediengriffes und der kalten Hand. Der Hand-
schuh ist nicht feuerfest!
Der Kaminofen Ambiente A1/A2/A3/A4/A4 H
schlossener Feuerraumtür betrieben werden. Die Tür ist auch im
kalten Zustand immer geschlossen zu halten. Die Tür wird nur zum
Anfeuern und Nachlegen geöffnet! Die Feuerstätte darf nicht verän-
dert werden!
Die Feuerstätte ist grundsätzlich mit selbstschließender und
verriegelnder Tür zu betreiben. Eine Veränderung der Schließein-
richtung ist nicht statthaft!
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden! Insbesondere dürfen
keine Einbauteile in Brennraum oder Abgas- oder Verbrennungswe-
gen platziert werden, wenn diese Teile nicht ausdrückliche Zustim-
mung führt eine solche Veränderung der Feuerstätte zum Erlöschen
von Garantie und Betriebserlaubnis.
Dunstabzugshauben, Lüftungsanlagen etc., die zusammen mit
Feuerstätten in selben Raum oder Raumverbund installiert sind, kön-
nen die Funktion des Kaminofens negativ beinträchtigen (bis hin zum
Rauchaustritt in den Wohnraum) und dürfen somit keinesfalls ohne
geeignete Maßnahmen gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
sehr
heiß
werden
können!
des
Kaminofens
Ambiente
O darf nur mit ge-
2
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Dies gilt insbesondere bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Raum oder in einem Luftverbund. Es ist für ausreichend Verbren-
nungsluft zu sorgen!
Es handelt sich um eine Zeitbrandfeuerstätte. Ein Dauerbrand kann
auch nicht durch Entzug von Verbrennungsluft erreicht werden und
ist nicht zulässig. Längere Heizdauer wird durch geeignetes Nachle-
gen von Brennstoff erreicht.
Außerdem für den Ambiente A4 H
In das untere Fach der Verkleidung dürfen nur nichtbrennbare
Materialien eingelegt werden!
Die geringen Abgastemperaturen machen ein geeignetes Abgassys-
tem (z.B. Fa. Raab, Typ: Alkon) erforderlich.
3.2
Brandschutz
Im Strahlungsbereich siehe Abb. 4a bis 4d (im Bereich der Feuerraumtür
bzw. Sichtscheiben) dürfen im Abstand von 800 mm nach vorne und zu
den Seiten keine brennbaren Bauteile, Möbel, Vorhänge oder Dekoratio-
nen ausgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 400 mm verringert
werden, wenn zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein
beidseitig belüftetes Strahlungsblech aufgestellt wird.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Vorhängen oder Dekorationen ist ein
Mindestabstand einzuhalten, siehe hierfür Abschnitt „2.5 Brandschutz",
um ausreichend Wärmeschutz zu gewährleisten!
Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von 500 mm keine
brennbaren Gegenstände befinden!
Vor der Feuerraumöffnung Ihres Ambiente A1/A2/A3/A4/A4 H
Fußböden aus brennbaren Materialien durch einen Belag aus nicht
brennbaren Baustoffen zu schützen (Abb. 4e). Der Belag muss sich nach
vorn über mindestens 500 mm und jeweils seitlich mindestens 300 mm
über die Feuerraumöffnung hinaus erstrecken!
Bei drehbaren Geräten muss der Abstand im Strahlungsbereich sowie der
vor der Feuerraumtür geschützte Fußbodenbereich in jeder möglichen
Drehposition gewährleistet sein.
(siehe auch 2.5 Brandschutz)
O:
2
O sind
2
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