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C42B Flug- und Betriebshandbuch / Schweiz

Anhang

Wartung

Allgemeines
Alle 50 Betriebsstunden
-
s. 50 Stunden-Kontrolle/100 Stunden-
Kontrolle (Jahreskontrolle) - ist eine eingehende Kontrolle im Umfang
der "Vorflugkontrolle" durchzuführen. Der Nachweis der Durchführung
ist in Form von Checklisten, in denen jeder einzelne Punkt
abgezeichnet wird, zu führen. Die Checklisten sind chronologisch
aufzubewahren.
1500- / 2000-Stunden – oder 12-Jahreskontrolle (Grundüberholung
Motor):
Die Grundüberholung darf nur vom Motorhersteller oder durch von ihm
autorisierten Partnern durchgeführt werden.
Flug-Betriebshandbuch C42B_Schweiz_2013-06-17
Seite 62 von 66

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