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Bestimmungsgemäßer Zweck; Beschreibung; Verantwortung Des Betreibers - Sicherheitshinweise - Julabo AWC100 Betriebsanleitung

Kompakt-umlaufkühler
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Bestimmungsgemäßer Zweck
1.
Bestimmungsgemäßer Zweck
Die JULABO Umlaufkühler sind für die Temperierung bestimmter flüssiger Medien
vorgesehen.
An den herausgeführten Pumpenanschlüssen können Kühlaufgaben in einem externen
Kreislauf bei einer konstanten Temperatur durchgeführt werden.
Die JULABO Umlaufkühler sind nicht geeignet zur direkten Temperierung von
Nahrungs- und Genussmitteln sowie von pharmazeutischen und
medizintechnischen Produkten. Direkte Temperierung bedeutet: Ungeschützter
Kontakt des Temperiergutes mit der Temperierflüssigkeit.
1.1.

Beschreibung

Der Umlaufkühler AWC 100 ist als Kühlgerät für Wasser in geschlossenen Kreisläufen
einsetzbar. Eine Pumpe fördert das Kühlwasser über den Kühlwasser-Ausgang in den
externen Kreislauf. Der durchströmenden Flüssigkeit wird im Umlaufkühler permanent
Wärme entzogen. Die Wassertemperatur ist abhängig von der Umgebungstemperatur und
darf im Maximalfall 40 °C betragen.
2.

Verantwortung des Betreibers - Sicherheitshinweise

Die Produkte der Firma JULABO Labortechnik GmbH gewährleisten einen sicheren Betrieb,
wenn sie nach den allgemeinen Sicherheitsregeln installiert, betrieben und gewartet werden.
Dieses Kapitel erläutert die potentiellen Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb
des Umlaufkühlers entstehen können, und nennt die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, um
diese Gefahren nach Möglichkeit auszuschließen.
Der Betreiber ist für die Qualifikation des Bedienpersonals verantwortlich.
Stellen Sie sicher, dass die Personen, die den Umlaufkühler bedienen, in den
betreffenden Arbeiten unterwiesen sind.
Die Bediener sind in regelmäßigen Abständen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden
Gefahren sowie über Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.
Tragen Sie Sorge, dass alle mit der Bedienung, Installation und Wartung betrauten
Personen, die Sicherheitsinformationen sowie die Bedienungsanleitung gelesen und
verstanden haben.
Bei Einsatz von Gefahrenstoffen oder Stoffen, die gefährlich werden können, darf der
Umlaufkühler nur von Personen in Betrieb gesetzt werden, die mit diesen Stoffen und
dem Umlaufkühler uneingeschränkt vertraut sind. Diese Personen müssen die möglichen
Gefahren in ihrer Gesamtheit abschätzen können.
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