Bei einer reduzierten Auflösung dürfen Strahlen unterbrochen werden, wenn die benachbarten Strahlen
aktiv und wirksam sind, siehe Kapitel 4.7.4 „Reduzierte Auflösung".
Eingebrachte Objekte müssen die gesamte Schutzfeldbreite einnehmen, damit neben dem Ob-
jekt nicht eingegriffen werden kann. Andernfalls sind Sperren gegen den Eingriff vorzusehen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch unzulässige Anwendung der Ausblendung!
Die Ausblendung ist bei Gefahrbereichssicherungen nicht zulässig, da die ausgeblendeten Bereiche
begehbare Brücken zum Gefahrbereich bilden würden.
Verwenden Sie die Ausblendung nicht bei Gefahrbereichssicherungen.
5.2
Zugangssicherung
Sicherheits-Sensoren bis 90 mm Auflösung werden als Zugangssicherung zu Gefahrbereichen einge-
setzt. Sie erkennen Personen nur beim Betreten des Gefahrbereichs und nicht Teile einer Person oder ob
sich eine Person im Gefahrbereich aufhält.
Bild 5.3:
Zugangssicherung an einer Transferstraße
5.2.1
Muting
Zugangssicherungen können mit einer Überbrückungsfunktion für den Materialtransport durch das
Schutzfeld betrieben werden. In diesem Fall wird die integrierte Muting-Funktion verwendet, siehe
Kapitel 4.8 „Zeitgesteuertes Muting"
Leuze electronic
MLC 530
Applikationen
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