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  • DEUTSCH, seite 1
– Das Gerät ist nur für die in der Betriebs-
anleitung ausgewiesenen Beläge ge-
eignet.
– Es dürfen nur die vom Unternehmer
oder dessen Beauftragten für den Ma-
schineneinsatz freigegebenen Flächen
befahren werden.
– Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe
von dem Gerät fernhalten (Explosions-/
Brandgefahr).
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
– Niemals explosive Flüssigkeiten,
brennbare Gase sowie unverdünnte
Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-
verdünner oder Heizöl, die durch Ver-
wirbelung mit der Saugluft explosive
Dämpfe oder Gemische bilden können,
ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-
wendeten Materialien angreifen.
– Niemals reaktive Metallstäube (z.B.
Aluminium, Magnesium, Zink) aufkeh-
ren/aufsaugen, sie bilden in Verbin-
dung mit stark alkalischen oder sauren
Reinigungsmitteln explosive Gase.
– Keine brennenden oder glimmenden
Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
– Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist
verboten. Der Betrieb in explosionsge-
fährdeten Räumen ist untersagt.
Geeignete Beläge
– Asphalt
– Industrieboden
– Estrich
– Beton
– Pflastersteine
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Sicherheitshinweise

Anwendung
– Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
– Beim Einsatz des Gerätes in Gefahrbe-
reichen (z. B. Tankstellen) sind die ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften
zu beachten. Der Betrieb in explosions-
gefährdeten Räumen ist untersagt.
Bedienung
– Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat die örtlichen Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen und beim Arbeiten mit
dem Gerät auf Dritte, insbesondere
Kinder, zu achten.
– Vor Arbeitsbeginn muss sich die Bedi-
enperson vergewissern, dass alle
Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß
angebracht sind und funktionieren.
– Die Bedienperson des Gerätes ist für
Unfälle mit anderen Personen oder de-
ren Eigentum verantwortlich.
– Auf eng anliegende Bekleidung der Be-
dienperson achten. Festes Schuhwerk
tragen und locker getragene Kleidung
vermeiden.
– Vor dem Anfahren den Nahbereich
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
– Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
die Feststellbremse betätigt ist.
– Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
– Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt,
durch Personen mit eingeschränkten
physischen, sensorischen oder geisti-
gen Fähigkeiten oder mangels Erfah-
rungen und/oder mangels Wissen be-
nutzt zu werden, es sei denn, sie wer-
den durch eine für ihre Sicherheit zu-
ständige Person beaufsichtigt oder
erhielten von ihr Anweisungen, wie das
Gerät zu benutzen ist und haben die
daraus resultierenden Gefahren ver-
standen.
– Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
– Beim Anbau des Kehrgutbehälters und
des Schneeräumschildes besteht Ver-
letzungsgefahr (Quetschen).
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-
DE
Fahrbetrieb
GEFAHR
Kippgefahr!
– Ohne Anbausatz nur Steigungen bis
12% befahren.
Mit Anbausatz nur Steigungen bis 2%
befahren.
– Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 12% befahren.
– Beim Arbeiten am Hang - Vorsicht beim
Ausheben des Anbaugerätes.
– Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Geräte mit Verbrennungsmotor
Gefahr
Verletzungsgefahr!
– Bitte beachten Sie die besonderen Si-
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung für benzinmotorische Geräte.
– Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
– Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
– Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
– Bei Betrieb des Gerätes in Räumen
muss für ausreichende Belüftung und
Abführung der Abgase gesorgt werden
(Vergiftungsgefahr).
– Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
– Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
– Das Gerät darf nur mit entleertem Kraft-
stofftank nach hinten gekippt werden.
Transport
– Beim Transport des Gerätes ist der Mo-
tor stillzusetzen und das Gerät sicher
zu befestigen.
Wartung
– Vor dem Reinigen und Warten des Ge-
rätes, dem Auswechseln von Teilen
oder der Umstellung auf eine andere
Funktion ist das Gerät auszuschalten
und gegebenenfalls der Zündkerzen-
stecker abzuziehen.
– Die Reinigung des Gerätes darf nicht
mit Schlauch- oder Hochdruckwasser-
strahl erfolgen (Gefahr von Kurzschlüs-
sen oder anderer Schäden).
– Instandsetzungen dürfen nur durch zu-
gelassene Kundendienststellen oder
durch Fachkräfte für dieses Gebiet,
welche mit allen relevanten Sicher-
heitsvorschriften vertraut sind, durch-
geführt werden.
– Sicherheitsüberprüfung nach den ört-
lich geltenden Vorschriften für ortsver-
änderliche gewerblich genutzte Geräte
beachten.
– Arbeiten am Gerät immer mit geeigne-
ten Handschuhen durchführen.

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