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Sicherheitstechnische Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeine Sicherheitsund Unfallverhütungs-Vorschriften - Agria 100-R Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1. Sicherheitstechnische Hinweise

Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
1
Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir alle
Stellen, die Ihre Sicherheit betreffen, mit
diesem Zeichen versehen. Geben Sie alle
Sicherheitsanweisungen auch an andere
Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Mehrzweck-Motorhacke ist eine
handgeführte selbstfahrende einachsige
Arbeitsmachine, die verschiedene vom
Hersteller freigegebenen Anbaugeräte
antreibt und/oder ziehen kann. Der Vor-
trieb beim Hacken erfolgt durch die vom
Hersteller freigegebenen Hackwerkzeuge.
Die Mehrzweck-Motorhacke ist bestimmt
für die Bodenbearbeitung und Winter-
dienst in Gartenbau und Landschafts-
pflege (einschließlich Freizeitbereich). Die
Parzellengröße muss den üblicherweise
in Gartenbau und Landschaftspflege vor-
kommenden Größen entsprechen. (Be-
stimmungsgemäßer Gebrauch)
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet der Her-
steller nicht; das Risiko hierfür trägt allein
der Benutzer.
Beim Einsatz der Mehrzweck-Motorhak-
ke auf öffentlichen Straßen müssen die
Bestimmungen der nationalen Straßen-
verkehrsvorschriften eingehalten werden,
z.B. Rückstrahler, Beleuchtung.
Die Mehrzweck-Motorhacke ist nicht vor-
gesehen für den Einsatz z.B. in stark stei-
nigem und felshaltigem Boden oder als
Baumstubbenfräse.
8
agria-Mehrzweck-Motorhacke 100-R
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom Her-
steller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsbe-
dingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der
Mehrzweck-Motorhacke schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resul-
tierende Schäden aus.
Allgemeine Sicherheits-
und Unfallverhütungs-
Vorschriften
Grundregel:
Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vor-
schriften sowie die sonstigen allgemein an-
erkannten sicherheitstechnischen, arbeits-
medizinischen und straßenverkehrsrecht-
lichen Regeln sind einzuhalten.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege
gilt die Straßenverkehrsordnung in ihrer je-
weiligen neuesten Fassung.
Vor jeder Inbetriebnahme der Vielzweck-
maschine auf Verkehrs- und Betriebssi-
cherheit überprüfen!
Die Maschine darf nur von Personen ge-
nutzt, gewartet und instandgesetzt werden,
die hiermit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die
Maschine nicht bedienen!
Nur bei guten Licht- und Sichtverhältnis-
sen arbeiten.
Die Bekleidung des Bedieners soll eng an-
liegen. Locker getragene Kleidung vermei-
den. Festes Schuhwerk tragen!
Die angebrachten Warn- und Hinweisschil-
der geben wichtige Hinweise für den ge-
fahrlosen Betrieb; die Beachtung dient Ih-
rer Sicherheit!

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