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wodtke PPF2 Anleitung Seite 8

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langen und unflexiblen Füllschläuchen sowie in der Bewegung der Schläuche durch den Einblas-
vorgang. Während des Befüllvorgangs muss mindestens so viel Luft aus dem Lager entweichen
können, wie mit den Pellets eingeblasen wird. Bei Nichtbeachtung besteht Berstgefahr für Fenster,
Wände und Decken durch Überdruck im Lagerraum. Wir empfehlen während des Befüllvorgangs
immer ein Fenster ins Freie komplett zu öffnen.
Die Befüllkupplung müssen für den Pelletlieferanten gut zugänglich sein. Abstände zwischen An-
schlusskupplung und Wänden sollten deshalb > 1,0 m betragen. Der Pelletlieferant sollte mög-
lichst keinen engen Anschlussbogen zwischen Befüllkupplung des Pelletlagers und dem Einblas-
schlauch verwenden müssen. Befüllleitungen müssen durch ein Kabel (1,5 mm
alausgleichsschiene fachgerecht geerdet werden. Eine Erdung ist notwendig, um elektro-
statische Aufladungen beim Befüllvorgang abzuleiten!
Die Einblas- und Absauganschlüsse sind dauerhaft und unverwechselbar als solche zu kennzeichnen.
(für Österreich siehe ÖNORM M 7137).
Brandschutzabstände zum Ofen / Brandschutzanforderungen an den Lagerraum:
Bitte beachten Sie die in der Bedienungsanleitung des verwendeten wodtke Pellet Primärofens
genannten Brandschutzabstände. Die Lagerung von Holzpellets wird in Deutschland durch die
Feuerungsverordnungen der Bundesländer geregelt. Bitte beachten Sie die jeweils örtlich gültigen
Regeln. In anderen Staaten und Ländern sind unterschiedliche Vorschriften vorhanden. Hier eine
unverbindliche Auswahl der wichtigsten Ansprechpartner / Kontakte (Änderungen / Aktualisierun-
gen vorbehalten):
 Deutschland: bei Heizungsanlagen bis 50 kW darf das Pelletsilo im gleichen Raum wie der die
Feuerstätte aufgestellt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1m einzuhalten. Dieser Ab-
stand kann unterschritten werden, wenn zwischen Feuerstätte und Pelletsilo eine nicht brenn-
bare Hitzeschutzplatte angebracht wird und die technischen Informationen des Herstellers der
Feuerungsanlage keine abweichenden Brandschutzabstände fordern. Fragen Sie im Vorfeld
Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister - er berät Sie gerne!
 Österreich: Prüfstelle für Brandschutztechnik www.pruefstelle.at bzw. technische Regel TRVB
H 118 bzw. der zuständige Rauchfangfegermeister - er berät Sie gerne!
 Schweiz: siehe Brandschutzvorschriften unter www.vkf.ch bzw. zuständiger Schornsteinfeger
- er berät Sie gerne!
 Frankreich: Zurzeit noch keine detaillierte Richtlinien vorhanden, bitte wenden Sie sich an die
zuständige Feuerwehrdirektion
 Italien: Für genauere Details wenden Sie sich bitte an die zuständige Feuerwehrdirektion.
© wodtke GmbH - Tübingen. Alle Rechte und Änderungen vorbehalten.
Anleitung PPF2_2017_05_02
Drucklegung 05/2017
Seite 8 / 48
2
) zur Potenti-
Art.-Nr. 951 187

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