1.
Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
1.3
Gefahrenquellen
1.3.1 Stromausfall (bzw. wenn Gebläse nicht läuft)
WARNUNG
1.3.2 Verbrennungsluft
Öffnungen, die als Zuluft- bzw. Abluftführung errichtet wurden, dürfen niemals verschlossen werden!
1.4
Brennstoff
Der Heizkessel ist für die Verfeuerung von naturbelassenem Stückholz geeignet. Der Wassergehalt des Brennstoffes hat
zwischen 15 – 25 % zu liegen. Richtwert: ca. 2 Jahre richtig gelagertes Holz. Die Auswirkungen bei Abweichungen davon
sind entsprechend zu berücksichtigen.
– ½ m Scheitholz: 50 – 53 cm lang, ca. 8 bis max. 15 cm Kantenlänge; bei stark abweichenden Längen, z.B. 1/3 m
ist auf eine angepasste Befüllung zu achten!; Rundlinge mit einem Ø über 8 cm immer spalten!
– Holz-Briketts:
Zufeuerung von Holz-Briketts, gemäß ÖNORM M7135
– Restholz:
Zufeuerung von Restholz wie z.B. Schnittholz, Bretter, Pfosten usw., soweit das Holz nicht mit Holz-
schutzmittel oder anderen Mitteln behandelt wurde, die halogenorganische Verbindungen oder
Schwermetalle enthalten (zu solchen ausgenommenen Resten zählen insbesondere Holzreste aus
Bau- und Abbruchabfällen). Auf eine angepasste Befüllung ist zu achten!
Nicht geeigneter Brennstoff:
– fossile feste Brennstoffe: Steinkohle, Braunkohle, Koks, Torf usw.
– Hackgut, Hobelspäne, Pellets, Stroh, Getreide, Kurzumtriebhölzer usw.
– Keine Kunststoffteile, PVC-Platten, Sägespäne oder imprägnierte, verleimte Holzreste und dergleichen heizen – be-
wirken Kesselkorrosion und sind lt. Luftreinhaltegesetz verboten.
WARNUNG
Wenn das Gebläse nicht läuft, besteht erhöhte Verpuffungsgefahr beim Öffnen der
Fülltür. Nach einem Stromausfall erfolgt ein Selbsttest und anschließend wird der Be-
trieb automatisch fortgesetzt.
Keine staubförmigen Brennstoffe z.B. Schleifstaub, Sägemehl einfüllen – Explosions-
gefahr!
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