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Viskosimeter Mit Lichtschrankenabtastung; Anschluss Absorptionsfallen Vz 7215 - SCHOTT AVS 370 Gebrauchsanleitung

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2.4

Viskosimeter mit Lichtschrankenabtastung

Das Viskositätsmessgerät AVS 370 und das Messstativ werden mit der Schlauch-Kabel-Kombination
elektrisch und pneumatisch verbunden. Die Stecker werden durch Drehen der Überwurfhülsen mit den
Buchsen fest verbunden. Die pneumatischen Schraubanschlüsse (Rot = Saugen, Schwarz = Belüften)
werden farbrichtig in das Modul ViscoPump II eingeschraubt.
Das ausgewählte Kapillar-Viskosimeter wird nach Abb. 4 in das Fixiergestell eingeführt und befüllt. Das
Fixiergestell mit Viskosimeter wird in das Messstativ eingeführt (die Aussparung am Bodenblech muss nach
vorne zeigen). Die Aussparung rastet in die dafür vorgesehene Nase ein. Mit leichtem Druck gegen das
Fixiergestell lässt man das Viskosimeter in die Haltefeder am Messstativ einrasten.
Abb. 4 Einführen bzw. Austauschen eines Viskosimeters mit Lichtschrankenabtastung
2.4.1

Anschluss Absorptionsfallen VZ 7215

Im Modus Saugen (Vakuum) wird Lösemittel flüchtig und kondensiert im System, bei Öl-Applikationen
können weitere flüchtige Bestandteile in das Modul ViscoPump II gelangen, z.B. Graphit-Körper, die dann
dort zu festen Ablagerungen führen.
Es wurde für diese Fälle eine Schlauchgarnitur PTFE-Schlauchkombination „saugend" entwickelt. Primär
wird sie für Anwendungen mit Dichloressigsäure, Ameisensäure verwendet, wobei Natron-Kalk als
Absorptionsmittel dient. Für die anderen Fälle können andere Absorptionsmittel (vorzugsweise Aktiv-Kohle )
verwendet werden.
Wenn oben genannte Einflüsse bestehen, dann muss die Schlauchgarnitur VZ 8524 bzw. die
Absorptionsfallen VZ 7215 verwendet werden!
Die Absorptionsfallen, die das Eindringen von Schadstoffen in die Pneumatikeinrichtungen der ViscoPump
verhindern, sind turnusmäßig zu überprüfen. Bei der Verwendung des Absorber-Materials
Natronkalk bei sauren Lösemitteln ist täglich der Farbzustand des Indikators zu überprüfen. Wenn dieser in
der Hälfte des Absorber-Materials nach BLAU umgeschagen ist , muss das Material aus
Sicherheitsgründen spätestens gewechselt werden.
Vorsicht: Wenn der Farbumschlag längere Zeit nicht beobachtet wird, kann es bei Übersättigung des
Materials durch Säure zu einer Entfärbung kommen, die dann als „normal" erscheint und nach einer
unbestimmten Zeit mit Sicherheit zur Zerstörung der Pneumatik führt!
Dies fällt ausdrücklich nicht unter die Gewährleistung !
Bei der Verwendung von Aktivkohle als Absorbermaterial (z.B. bei Lösemitteln oder bei gebrauchten
Mineralölen ) sollte je nach Belastungsgrad, der durch die Flüchtigkeit der Materialien bedingt wird,
wöchentlich bis 14-tägig gewechselt werden.
Kapitel 2 Inbetriebnahme

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