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Lagoon 39 Bedienungsanleitung Seite 105

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SICHERHEIT
11.2 Gasanlage
Der Staukasten vorn im Cockpit dient zur Aufnahme von zwei Gasflas-
chen.
Die Ventile zum Öffnen / Schließen der Kreise befinden sich im Schrank
unter dem Backofen.
Wird das Schiff als US-Version ausgeliefert, so befindet sich im Gas-
flaschenabteil auch ein Magnetventil.
Das Magnetventil wird über den entsprechenden Schutzschalter auf
der Schalttafel in Betrieb gesetzt.
EMPFEHLUNG
Gasventile
und
Gashahn
geschlossen bleiben, solange der Gaskocher und
- herd nicht in Benutzung sind.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Gasbetriebene Geräte verbrauchen Luftsauerstoff und geben Verbren-
nungsprodukte an die Raumluft ab. Während der Benutzung des Ge-
räts das Schiff lüften.
Die Schläuche zur Verbindung zwischen der Flasche auf einer Seite
und dem Gaskocher auf der anderen müssen je nach den geltenden
Normen und Vorschriften in Ihrem Land regelmäßig kontrolliert und
gewechselt werden.
Die Ventile vor dem Flaschenwechsel schließen; im Notfall sind sie
sofort zu schließen.
LAGOON 39
Falls es nach Gas riecht oder die Flammen ungewollt verlöschen, das
Geräteventil schließen. Gut durchlüften, um Restgase zu vertreiben.
Die Ursache des Problems klären.
Zur Aufbewahrung von Gasflaschen nur das hierfür vorgesehene Abteil
verwenden.
Das Schiff wird ohne Feuerlöscher geliefert.
Bitte folgende Punkte beachten:
sollten
möglichst
- Das Boot mit Feuerlöschern entsprechend den gesetzlichen Vors-
chriften in dem Land ausrüsten, in dem es registriert ist.
- Die Feuerlöscher gemäß den angegebenen Vorschriften prüfen las-
sen.
- Die Feuerlöscher nach Verfall oder Auslösung neu befüllen lassen
bzw. durch gleichwertige Ausrüstung ersetzen.
- Sobald Personen an Bord sind, dafür Sorge tragen, dass die Feuer-
löscher zugänglich sind.
Die Besatzung über folgende Punkte informieren:
- Anbringungsort und Funktionsweise der Feuerlöscher.
- Anbringungsort der Ventile zum Schließen der Kraftstofftanks (unter
den Kojen in den Achterkabinen, steuerbord und backbord).
- Örtlichkeit der Notausstiege.
11.3 Brandschutz
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SICHERHEIT
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