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Allgemeine Geschäftsbedingungen - ATMOS LC 16 Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

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1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unse-
ren AGB abweichende Bedingungen unseres Kunden er-
kennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kun-
den die Lieferung an unseren Kunden vorbehaltlos aus-
führen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Ge-
schäfte mit dem Kunden.
2. Angebot - Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus un-
serer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Jede
Bestellung gilt nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung
durch uns als angenommen.
3. Bestellung
Jede Bestellung erfordert die genaue Angabe aller Ein-
zelheiten unserer Produkte. Für Fehler und Schäden, die
durch ungenaue oder unvollständige Bestellangaben ent-
stehen, haften wir nicht.
4. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließ-
lich Verpackung und ohne Umsatzsteuer. Verpackung wird
zu Selbstkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Um-
satzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rech-
nungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemes-
sen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Ko-
stensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen
oder Währungsschwankungen eintreten. Diese werden
wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5. Zahlungsbedingungen - Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind - soweit sich aus der Auftragsbe-
stätigung nichts anderes ergibt - innerhalb von 14 Tagen
ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto (ausgenommen Re-
paraturen und Montageleistungen) oder innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zur Zahlung fäl-
lig. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. Befindet sich der
Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugs-
zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweili-
gen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
Sind wir in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nach-
zuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbe-
stritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener
Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehal-
tungsrecht zu.
6. Lieferzeit
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die recht-
zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtun-
gen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt unser Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, ohne
Nachfristsetzung entweder vom Vertrag zurückzutreten oder
den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Wei-
tergehende Ansprüche bleiben uns vorbehalten. Zugleich
geht in einem solchen Fall die Gefahr eines zufälligen Un-
tergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kauf-
sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem
dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen (wie un-
zureichende Werkstoffversorgung, Arbeitskämpfe etc.) be-
rechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung
der Lieferfrist zu verlangen oder den Liefervertrag ganz
oder teilweise aufzuheben. Ein Entschädigungsanspruch
zugunsten unseres Kunden entsteht hierdurch nicht. Wir
haben die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft unserem Kunden mitgeteilt ist.
Lieferzeitangaben, die vom Kunden vorgeschrieben wer-
den, sind von uns nicht anerkannt, es sei denn diese sind
Bestandteil unserer Auftragsbestätigung.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn als
Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kun-
de berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an
der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haf-
ten auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn
der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzli-
chen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns
zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns
zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer-
weise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, wenn und soweit der von uns
zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns beruht. Auch in
diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vor-
hersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Ver-
letzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist unser Kun-
de berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pau-
schalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 Prozentpunk-
ten des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 Prozent-
punkte des Lieferwertes zu verlangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
7. Lieferung - Einweisung
Bei Lieferung von Geräten, die für den medizinisch tech-
nischen Fachhandel bestimmt sind und beim Endkunden
eine Montage und/oder Einweisung (wie z. B. HNO-
Geräte oder Absauggeräte) durch einen Fachhandels-
mitarbeiter erfordern, behalten wir uns vor, die Bestellung
ausschließlich an den diesbezüglichen Fachhändler aus-
zuliefern. Führt der Fachhändler die Montage und/oder
Einweisung des Kunden nicht durch, erfolgt dies durch
uns. Für diesen Fall behalten wir uns vor, die hierfür ent-
stehenden Kosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung
zu stellen. Unsere Fachhändler unterhalten ein Erfas-
sungssystem, um im Bedarfsfall unsere Produkte bis zum
Anwender rückverfolgen zu können. Die Fachhändler
verpflichten sich, meldepflichtige Vorkommnisse und Ri-
siken in Zusammenhang mit unseren Produkten unver-
züglich an unseren Sicherheitsbeauftragten zu melden.
8. Gefahrübergang - Verpackung
Ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts ande-
res, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Das Risiko der Be-
schädigung oder des Verlusts der Ware geht damit auf
den Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlassen
hat oder unser Kunde sich in Annahmeverzug befindet.
Dies gilt auch in den Fällen, in denen wir frachtfreie Lie-
ferung bestätigen. Transport- und alle sonstigen Verpak-
kungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden
nicht zurückgenommen. Unser Kunde ist verpflichtet, für
eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu
sorgen. Unsere Lieferungen werden durch uns auf Ko-
sten des Kunden versichert, sofern nicht ausdrücklich et-
was anderes vereinbart ist. Bei Selbstabholung durch un-
seren Kunden erfolgt keine Versicherung. Reklamationen
bei Transportschäden werden nur bearbeitet, wenn der
Kunde vor Annahme der Lieferung sich Schäden, Minder-
gewichte und Verluste vom Transportunternehmen bestä-
tigen lässt.
9. Mängelhaftung
Der Kunde ist verpflichtet, unser Produkt unverzüglich
nach Anlieferung zu untersuchen und etwaige Mängel oder
Lieferfehler uns sofort anzuzeigen. Kommt der Kunde die-
ser Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach und sind
unsere Zahlungsbedingungen eingehalten, so haften wir
für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir
haften für Mängel ab dem Tag des Gefahrübergangs oder
dem Tag der Ablieferung stets zwei Jahre (Verjährungs-
frist), ausgenommen bei Gebrauchtgeräten (Verjährungs-
frist 1 Jahr). Voraussetzung für unsere zweijährige Män-
gelhaftung ist, dass unser Kunde den Ersterwerbsnach-
weis führen kann (mittels Rechnung oder Lieferschein)
und an unserem Produkt sich noch die unveränderte Ori-
ginal-Seriennummer befindet. Für unsere Mängelhaftung
gilt dann ergänzend:
a. Bei Nacherfüllung besteht unsere Leistung nach unserer
Wahl in kostenloser Reparatur - entweder beim Kunden
oder im Werk - oder im Austausch des Produkts. Wir kön-
nen die Nacherfüllung auch durch ein hierfür von uns
authorisiertes Unternehmen erbringen;
b. im Fall der Rücksendung muss der Kunde das Produkt in
der Originalverpackung oder in einer gleichwertigen
Schutz bietenden anderen Verpackung an uns oder an
die von uns mitgeteilte Adresse versenden;
c.
unsere Mängelhaftung entfällt, wenn an unserem Produkt
- gleichgültig in welcher Form - Änderungen vorgenom-
men worden sind, es sei denn, die Änderung ist durch
uns oder ein von uns authorisiertes Unternehmen erfolgt
oder wir haben der Änderung zuvor schriftlich zugestimmt.
Ebenso bestehen keine Mängelhaftungsansprüche, wenn
an unserem Produkt durch Dritte Reparaturen ausgeführt
oder Teile ausgetauscht werden. Dies gilt unabhängig
davon, ob diese Maßnahmen im einzelnen oder in ihrem
Zusammenwirken für einen Mangel ursächlich sind;
d. unsere Haftung entfällt bei Mängeln, die auf
- betriebsbedingter Abnutzung oder üblichem Verschleiß;
- fehlerhafter Installation bzw. fehlerhafter oder unzurei-
chender Wartung;
- unsachgemäßem Gebrauch oder Bedienungsfehler (ent-
gegen der mitgelieferten Betriebsanleitung);
- unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung und Pflege,
insbesondere Verschmutzung, Verkalkung, Einsaugung
von Flüssigkeiten, unsachgemäße Reinigung bzw. Des-
infektion bzw. Sterilisation;
- Verwendung von Zubehör- und/oder Ersatzteilen, die
durch uns nicht ausdrücklich zugelassen sind;
- fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Kunden oder Dritte;
- Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt;
- unzulässigen Betriebsbedingungen, insbesondere durch
Feuchtigkeit, Temperatur, Stromanschlüsse oder Strom-
versorgung, Erschütterungen, unzureichende Belüftung;
- Unfällen, höherer Gewalt, oder anderen von uns nicht
zu verantwortenden Ursachen, insbesondere Blitzschlag,
Wasser, Feuer, Störung der öffentlichen Ordnung,
beruhen.
Für mängelbedingte Schäden, die nicht an unserem Pro-
dukt selbst entstehen, haften wir nicht, ausgenommen bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Er-
füllungsgehilfen. Wird uns keine vorsätzliche Vertrags-
verletzung angelastet, ist unsere Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Gleiches gilt, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen. Die zwingenden Be-
stimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung
einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen,
Nachbestellungen, Reparaturen, Zubehörlieferungen und
Ersatzteilbestellungen vor. Soweit wir mit dem Kunden
Bezahlung aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens
vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die
Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den
Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhalte-
nen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berech-
tigt, unsere Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwer-
tung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlich-
keiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwer-
tungskosten - anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Ware pfleglich zu be-
handeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten er-
forderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen. Unser Kunde ist berechtigt, die
von uns bezogene Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (ein-
schließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden oder
Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt
der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hier-
von unberührt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichern-
den Forderungen um mehr als 10 Prozentpunkte über-
steigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten ob-
liegt uns.
11. Pläne und Zeichnungen
An Plänen und Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen
und sonstigen Unterlagen, die unseren Angeboten bei-
gefügt sind, behalten wir uns Eigentums- und Urheber-
rechte vor. Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf der Kun-
de unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Eine
Nachahmung unserer gesetzlich geschützten Erzeugnisse
ist untersagt und wird von uns gerichtlich verfolgt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Unser Sitz ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zu-
sammenhang mit diesen AGB und den unter ihrer Gel-
tung mit unserem Kunden abgeschlossenen Verträgen.
Diese Zuständigkeit schließt andere Zuständigkeiten per-
sönlicher oder sachlicher Natur aus. Unser Kunde ist auch
nicht berechtigt, uns vor einem anderen Gericht zu ver-
klagen, soweit er Widerklage erhebt, aufrechnet oder Zu-
rückbehaltung erklärt. Wir sind jedoch berechtigt, unse-
ren Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder
vor einem sonstigen nach deutschen oder ausländischem
Recht zuständigen Gericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Lenzkirch, den 1. Dezember 2001
ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG
79853 Lenzkirch/Germany

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