Während des Rangierens zum An- und Abkuppeln dürfen
sich keine Personen zwischen Fahrzeug und Anhänger
aufhalten.
Durch Auflagen des Basisfahrzeughersteller und die Fest-
legung des sog. D-Wertes der Anhängevorrichtung sind
keine weiteren Auflastungen der Anhängelasten möglich.
Eine Erhöhung der Anhängelast ist nur in Kombination mit
einer stärkeren Motorisierung möglich.
3.5 Anbauten
Eintragung von Zubehör in die Zulassungsdokumente
• Lassen Sie Ihre Anbauten von Ihrem HOBBY-Fachhändler
montieren.
• Fahren Sie mit Ihrem Kastenwagen bei einer Sachverstän-
digenorganisation oder einem Technischen Dienst (z.B.
TÜV / DEKRA) vor.
• Die Sachverständigenorganisation nimmt die Anbauten ab
und erstellt ein entsprechendes Gutachten.
• Mit dem Gutachten und der Zulassungsbescheinigung Teil I
gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsbehörde).
Sie überträgt die Änderung in das Zulassungsdokument.
Bitte vergessen Sie nicht, dass Anhängekupplung,
Motorradhalterung, Luftfederung und/oder zusätzliche
Federblätter eintragungspflichtig sind.
Bitte beachten Sie, dass sich die Zuladung Ihres Kasten-
wagens durch die Montage von Zubehör reduziert.
3. Fahrwerk
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