SKS Rehab AG
Im Wyden
CH-8762 Schwanden
Bild 4.5.a
Bild 4.5.b
3.6. Beleuchtungsanlage
Sämtliche Leuchten entsprechen den Vorschriften der Schweizerischen
Typenprüfung und der Deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO).
Die Beleuchtungsanlage ist Standard bei dem Swiss VIVA Grand und
kann als Zusatzoption bei anderen Rollstühlen montiert werden. Sie be-
steht aus:
- zwei Scheinwerfern vorne
- zwei Rückleuchten hinten
- vier Blinkleuchten
Beleuchtung vorne
Bild 4.6.a
SKS Elektrorollstühle
Gebrauchsanleitung
Längeneinstellung, Öffnen und
Schließen erfolgt am Gurtschloss
Der Haltegurt ist rechts und links
am Sitzgestell befestigt.
Beleuchtung hinten
Bild 4.6.b
14-10-08-GA
Tel +41 (0)55 647 35 85
Fax +41 (0)55 647 35 86
E-Mail:
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