Strahlenschutzbehälter FQG61, FQG62
Endress+Hauser
• Nach der Montage muss die Ortsdosisleistung in der Umgebung des Strahlenschutzbe-
hälters und des Detektors unbedingt ausgemessen werden.
• Abhängig von der jeweiligen Installation kann ionisierende Strahlung durch Streuung
auch außerhalb des eigentlichen Strahlenaustrittskanals auftreten.
• Durch zusätzliche Blei- oder Stahlbleche abschirmen.
• Alle Kontroll- und Sperrbereiche absperren und kennzeichnen.
7.3.1
Verhalten bei leerem Füllgutbehälter bzw. Rohrleitung
VORSICHT
L
Verletzungsgefahr durch ionisierende Strahlung aufgrund fehlender oder unzureich-
ender Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten mit oder an Füllgutbehältern!
Es besteht das Risiko von möglichen Gesundheitsgefahren durch nicht abgeschirmte ioni-
sierende Strahlung. Ionisierende Strahlung kann das Krebsrisiko und das Risiko geneti-
scher Defekte der Nachkommen erhöhen. Die Einhaltung der folgenden Maßnahmen ist
zwingend erforderlich, um die Sicherheit von Personen und Umwelt zu gewährleisten. Ver-
stöße können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Bei Arbeiten mit
oder an Füllgutbehältern, die radioaktive Strahlung enthalten oder enthalten können, sind
folgende Sicherheitsmaßnahmen zwingend zu beachten:
‣
Kontrollbereichsermittlung und -sicherung durchführen. Nach der fachgerechten
Montage eines leeren Füllgutbehälters ist der Kontrollbereich in der Umgebung des
Behälters mittels geeigneter Messverfahren zu ermitteln. Falls erforderlich, ist dieser
Bereich abzusperren und gemäß den geltenden Vorschriften deutlich zu kennzeichnen.
‣
Sicherung des Innenraums vornehmen. Zugänge zum Innenraum des Füllgutbehäl-
ters sind betriebssicher zu verschließen. Zusätzlich ist gut sichtbar ein Warnschild mit
dem Symbol „Radioaktiv" anzubringen.
‣
Zutrittsregelung sicherstellen. Der Zugang zum Kontrollbereich darf ausschließlich
durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten freigegeben werden. Dies darf nur
nach Prüfung und Bestätigung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie bei
deaktiviertem Strahlenschutzbehälter erfolgen.
‣
Verbindliche Abschaltung der Strahlungsquelle vor Arbeiten im oder am Füllgut-
behälter gewährleisten. Vor Beginn jeglicher Arbeiten im oder am Füllgutbehälter ist
die Strahlungsquelle verbindlich abzuschalten. Falls erforderlich, sind zusätzliche
Abschirmmaßnahmen zu treffen, um den Schutz des Personals sicherzustellen.
Wenn die Rohrleitung, durch Betriebsabläufe bedingt leer wird, kann die Strahlung an der
Detektorseite auf gefährliche Werte ansteigen:
Eine hohe Ortsdosisleistung bewirkt auch eine schnelle Alterung der Detektoreinheit
(Szintillator und Photoelektronenvervielfacher).
Die sicherste Methode um eine solche Situation zu vermeiden, ist die Montage eines zwei-
ten radiometrischen Messsystems, dass die Strahlungsintensität überwacht. Beim Auftre-
ten hoher Strahlung erfolgt ein Alarm und der Strahlenschutzbehälter muss abgeschaltet
werden ("OFF"-Position).
7.4
Beladung und Austausch der Strahlungsquellen
Die Beladung und der Austausch setzt die Qualifikation Instandhaltungspersonal –
Strahlung voraus, siehe Abschnitt "Anforderungen an das Personal".
Dieser Vorgang erfordert Sachkunde, die über den Betrieb der Messstelle hinausgeht. Vor
einer Beladung oder dem Austausch von Strahlungsquellen ist der Vorgang zu planen. Ins-
besondere sind die geltenden gesetzlichen Strahlenschutzregeln beim Umgang mit radio-
aktiven Stoffen zu beachten, siehe Kapitel -> "Grundlegende Sicherheitshinweise" ->
"Gesetzliche Strahlenschutzregeln".
Die Beladung und der Austausch der Strahlungsquellen ist nach der Beschreibung in
SD00297F durchzuführen.
Inbetriebnahme
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