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Entsorgung; Garantiebedingungen - Respekta CH 22078 IX B Bedienungsanleitung

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7. Entsorgung

1. Achten Sie beim Entpacken unbedingt darauf, dass die Bestandteile der
Verpackung ( Polyäthylentüten, Polystyrenstücke ) nicht in die Reichweite von
Kindern gelangen. ERSTICKUNGSGEFAHR!
2. Nicht
mehr
Wiederverwertungsstelle zugeführt werden. Keinesfalls offenen Flammen
aussetzen.
3. Bevor Sie ein beliebiges Altgerät entsorgen, machen Sie dieses vorher
unbedingt funktionsuntüchtig! Das bedeutet, immer den Netzstecker ziehen
und danach das Stromanschlusskabel am Gerät abschneiden und direkt mit dem
Netzstecker entfernen und entsorgen! Entsorgen Sie Papier und Kartonagen in
den dafür vorgesehenen Behältern.
4. Entsorgen Sie Kunststoffe in den dafür vorgesehenen Behältern.
5. Falls es in Ihrem Wohnumfeld keine geeigneten Entsorgungsbehälter gibt,
bringen Sie diese Materialien zu einer geeigneten kommunalen Sammelstelle.
6. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachhändler oder bei Ihren
entsprechenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen.
7.
Alle
mit
gekennzeichneten
wiederverwertbar.

8. Garantiebedingungen

für Elektro-Großgeräte der NEG-Novex Großhandelsgesellschaft
für Elektro- und Haustechnik GmbH, Chenover Str. 5, 67117 Limburgerhof
Der Hersteller leistet dem Verbraucher für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet
vom Tag des Kaufes Garantie für einwandfreies Material und fehlerfreie Fertigung.
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu, die der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem er
das Gerät erworben hat. Diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Der Garantieanspruch ist vom Käufer durch Vorlage des Kaufbelegs mit Kauf-
und/oder Lieferdatum nachzuweisen und unverzüglich nach Feststellung und
benutzte
und
diesem
Symbol
Materialien
sind
alte
Geräte
müssen
Alle verfügbaren Informationen zur
Mülltrennung erhalten Sie bei Ihren
örtlichen Behörden.
15
der
zuständigen

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