3.8 Amtsberechtigung für abgehende Gespräche
Unter Amtsberechtigung versteht man die Berechtigung, von
einer oder mehreren Nebenstellen über das öffentliche Telefonnetz
(Amt) zu telefonieren.
Für jede Nebenstelle können Sie individuell festlegen, welche
Amtsberechtigung dieser Teilnehmer für abgehende Gespräche
haben soll.
Es stehen 4 verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:
a) Funktionsziffer
b) Funktionsziffer
c) Funktionsziffer
d) Funktionsziffer
Amtsberechtigung einstellen
Kennziffer
Rufnummer der Nebenstelle, z.B.
Nummer der Amtsleitung z.B.
Funktionsziffer, z.B.
Nach richtiger Eingabe ist ein positiver Quittungston hörbar.
Die Nebenstelle mit der Rufnummer 12 hat nach Programm-
abschluß volle Amtsberechtigung.
Alle Möglichkeiten auf einen Blick
Amtsleitung 1
Nebenstelle 1
Nebenstelle 2
Nebenstelle 3
Nebenstelle 4
Nebenstelle 5
Nebenstelle 6
Nebenstelle 7
Nebenstelle 8
Amtsleitung 2
Nebenstelle 1
Nebenstelle 2
Nebenstelle 3
Nebenstelle 4
Nebenstelle 5
Nebenstelle 6
Nebenstelle 7
Nebenstelle 8
42
: Nur für interne Gespräche und Notrufe 110/112
0
: Für interne-, Ortsgespräche und Notrufe
1
: Für interne-, Orts-, Inlandgespräche und Notrufe
2
: Für interne-, Orts-, Inlands-, Auslands-
3
gespräche und Notrufe
Ruf-
Internes
Nr.
Gespräch
10
11
12
13
14
15
16
17
Ruf-
Internes
Nr.
Gespräch
10
11
12
13
14
15
16
17
und
8
3
1
2
und
und
1
3
wählen.
Orts-
gespräch
Orts-
gespräch
Inlands-
Auslands-
gespräch
gespräch
Inlands-
Auslands-
gespräch
gespräch