3.8 Amtsberechtigung für abgehende Gespräche
Unter Amtsberechtigung versteht man die Berechtigung, von
einer oder mehreren Nebenstellen über das öffentliche Telefonnetz
(Amt) zu telefonieren.
Für jede Nebenstelle können Sie individuell festlegen, welche
Amtsberechtigung dieser Teilnehmer für abgehende Gespräche
haben soll.
Es stehen 4 verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:
a) Funktionsziffer
b) Funktionsziffer
c) Funktionsziffer
d) Funktionsziffer
Amtsberechtigung einstellen
Kennziffer
Rufnummer, z.B.
Funktionsziffer, z.B.
Nach richtiger Eingabe ist ein positiver Quittungston hörbar.
Die Nebenstelle mit der Rufnummer 2 hat nach Programm-
abschluß volle Amtsberechtigung.
Alle Möglichkeiten auf einen Blick
Nebenstelle 1
2
Nebenstelle 2
2
Nebenstelle 3
2
Nebenstelle 4
2
Nebenstelle 5
2
32
: Nur für interne Gespräche und Notrufe 110/112
0
: Für interne-, Ortsgespräche und Notrufe
1
2
: Für interne-, Orts-, Inlandgespräche und Notrufe
: Für interne-, Orts-, Inlands-, Auslands-
3
gespräche und Notrufe
und
2
1
der Nebenstelle und
2
3
wählen.
1
Internes
Orts-
Gespräch
gespräch
1
1
0
2
1
1
1
2
0
2
1
2
1
3
0
2
1
3
1
4
0
2
1
4
1
5
0
2
1
5
Inlands-
Auslands-
gespräch
gespräch
1
2
1
1
2
2
1
1
2
1
2
2
2
1
1
2
1
3
2
2
1
1
2
1
4
2
2
1
1
2
1
5
2
2
1
1
3
3
2
3
3
4
3
5
3