3.7 Nebenstellenanschlüsse ab- bzw. anmelden
Werksseitig sind alle Nebenanschlüsse angemeldet.
Nebenstellenanschlüsse, die nicht belegt sind, sollten an der Zen-
trale abgemeldet werden.
Werden Nebenstellen ausgetauscht, umgesteckt oder an der Tele-
fonzentrale umgeklemmt, so müssen sie jeweils ab- und dann
wieder angemeldet werden.
Bei der Anmeldung der Nebenstellen können Sie zwischen Anmel-
dung
a) eines IWV-Telefons
b) eines MFV-Telefons
c) eines Telefons mit Ihnen unbekannten Wahlverfahren
auswählen.
Wichtig:
Werden vorhandene Nebenstellen durch andere Nebenstellen
mit anderem Wahlverfahren ersetzt, so müssen die alten
Nebenstellen an der Zentrale abgemeldet und die neuen
Nebenstellen an der Zentrale angemeldet werden.
Haben die Nebenstellen das gleiche Wahlverfahren, so kann
das Ab-/Anmelden entfallen.
Nebenstellenanschluß abmelden
Kennziffer
Nummer z.B.
schlusses und
Funktionsziffer
Nach richtiger Eingabe ist ein positiver Quittungston hörbar.
Der Nebenstellenanschluß wird mit Programmabschluß bei der
Zentrale abgemeldet.
40
8
1
und
1
4
des abzumeldenden Nebenstellenan-
wählen.
0