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Gesetzliche Anforderungen - Canyon Urban Handbuch

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EMPFOHLENE SCHRAUBENDREHMOMENTE
SCHEIBENBREMSEN
Shimano
Bremssattelschraube am Rahmen/Gabel
6-8 Nm
Bolzen der Bremshebelschelle
6-8 Nm
Ein-Schraubenklemmung
Zwei-Schraubenklemmung
Überwurfschrauben der Leitung am Griff
5-7 Nm
und normale Leitung am Bremssattel
Stutzenschrauben der Leitungen am
5-7 Nm
Bremssattel (Disc tube-Leitung )
Deckelschraube
0,3-0,5 Nm 0,6 Nm
Gewindestift Entlüftungsbohrung
4-6 Nm
Schrauben der Bremsscheibe auf Nabe
4 Nm
Ösenanschluß am Bremsgriff
Beachten Sie bei allen Arbeiten an der
!
Bremsanlage immer die Bedienungsanlei-
tung des Komponentenherstellers.
Magura
Avid
Formula
6 Nm
5-7 Nm (HR)
9 Nm
9-10 Nm (VR)
4 Nm
4-5 Nm
(Juicy 5)
2,8-3,4 Nm
2,5 Nm
(Juicy 7/Carbon)
4 Nm
5 Nm
5 Nm
Alu-Klemmung
7,8 Nm
Stahl-Klemmung
6 Nm
2,5 Nm
4 Nm
6,2 Nm
5,75 Nm
8 Nm
Scheibenbremse
GESETZLICHE
ANFORDERUNGEN
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad am öffentlichen Straßen-
verkehr teilnehmen, muss Ihr Rad gemäß den Lan-
desverordnungen ausgestattet sein!
Wenn Sie Ihr Rad außerhalb von Deutschland oder
Österreich erwerben oder benutzen wollen, infor-
mieren Sie sich über die gültigen Bestimmungen des
jeweiligen Landes.
Für Radfahrer gelten bei der Teilnahme am Verkehr
grundsätzlich dieselben Regeln wie für Kraftfahr-
zeuglenker. Machen Sie sich mit der landesspezifi-
schen Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO) vertraut.
IN DEUTSCHLAND
Die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
legt die Brems- und Beleuchtungsanlage fest und
schreibt eine hell tönende Glocke vor. Darüber hinaus
ist jeder Fahrradfahrer verpflichtet, sein Fahrrad in
einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand
zu halten. Das heißt im Einzelnen:
BREMSANLAGE
Ein Fahrrad muss mindestens zwei unabhängig von-
einander funktionierende Bremsen aufweisen, eine
am Vorder- und eine am Hinterrad. Die Art ist nicht
verbindlich geregelt, es gibt Felgen-, Trommel- und
Scheibenbremsen.
LICHTANLAGE
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müs-
sen ein amtliches Prüfzeichen haben. Erkennbar ist
dies an einer Schlangenlinie mit dem Buchstaben
K und einer Prüfnummer. Nur amtlich geprüfte Be-
leuchtungseinrichtungen dürfen im Straßenverkehr
eingesetzt werden.

GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

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Scheinwerfer
Rückstrahler mit Prüfzeichen
Der § 67 StVZO schreibt folgende Beleuchtungsein-
richtungen vor:
Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen mit einer
Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens
drei Watt und deren Nennspannung sechs Volt be-
trägt oder
einer Batterie mit einer Nennspannung von sechs
Volt (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder
einem wiederaufladbaren Energiespender als Ener-
giequelle ausgerüstet sein.
Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zu-
sammen einschaltbar sein.
Eine Rückleuchte für rotes Licht muss in einer Höhe
von mindestens 25 cm über der Fahrbahnoberflä-
che angebracht werden.
Die Mitte des Lichtkegels des vorderen Scheinwer-
fers darf höchstens 10 m vor dem Fahrrad auf die
Fahrbahn treffen.

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Diese Anleitung auch für:

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