WIEDERVERWERTUNG
ENTSORGEN DES GERÄTS -
IHRE PFLICHTEN ALS ENDBENUTZER
Produkte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und einem
einzelnen schwarzen Balken darunter gekennzeichnet sind, enthalten Teile,
die gemäß der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) gehandhabt werden müssen.
Das Gerät darf daher nur vom unsortierten Hausmüll getrennt gesammelt
und zurückgegeben werden. Es darf also nicht gemeinsam mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Das Gerät kann zum Beispiel bei kommunalen
Sammelstellen oder gegebenenfalls im Handel abgegeben werden.
Das gilt auch für alle zu entsorgenden Bauteile, Baugruppen und
Verbrauchsmaterialien von Altgeräten.
Vor dem Entsorgen von Altgeräten müssen sämtliche nicht fest verbauten
Batterien und Akkus aus dem Altgerät entfernt werden. Gleiches gilt für
Leuchten, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät ausgebaut werden können.
Der Endbenutzer ist auch für das Löschen personenbezogener Daten vom
Altgerät verantwortlich.
HINWEISE ZUM RECYCLING
Wir bitten um Ihre Mithilfe, alle mit diesem Symbol gekennzeichneten
Materialien zu recyceln. Derart gekennzeichnete Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht über den Hausmüll entsorgen. Stattdessen die hierfür
vorgesehenen Wertstoffbehälter oder die entsprechenden kommunalen
Sammelsysteme nutzen.
Elektrische und elektronische Geräte sind zu recyclen. Dies trägt zum
Schutz von Umwelt und Gesundheit bei.
© CTEK SWEDEN AB
RÜCKNAHMEPFLICHTEN DER VERTREIBER (NUR DEUTSCHLAND)
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt
oder sonst ge-schäftlich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Geräts ein Altgerät des End-nutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät er-füllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind (kleine Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikations-mitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamt-lager- und -versandflächen für
Lebensmittel vorhalten, die den oben genannten Verkaufsflächen ent-sprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärme-überträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Ab-messungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer
zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
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