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Jungheinrich ESE 220 Betriebsanleitung Seite 62

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Sichtverhältnisse beim Fahren
Der Bediener muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden
Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Lasten transportiert,
die die Sicht beeinträchtigen, so muss das Flurförderzeug entgegen der Lastrichtung
fahren. Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als Einweiser so neben dem
Flurförderzeug hergehen, dass sie den Fahrweg einsehen und gleichzeitig mit dem
Bediener Blickkontakt halten kann. Dabei nur im Schritttempo und mit besonderer
Vorsicht fahren. Flurförderzeug sofort anhalten, wenn der Blickkontakt verloren geht.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch umkippendes Flurförderzeug
Droht das Flurförderzeug zu kippen, kann falsches Verhalten des Bedieners zu
schwersten Verletzungen und Tod führen.
Wenn das Flurförderzeug umkippt, nicht vom Flurförderzeug abspringen.
Bei Kippen des Flurförderzeugs in Lastrichtung rechts mit beiden Händen am
Optionsbügel festhalten.
Bei Kippen des Flurförderzeugs in Lastrichtung links mit beiden Händen am
Lenkrad oder an der Displayhaube festhalten.
Auf gar keinen Fall an der Seite der Fahrzeugkontur festhalten, zu der das
Flurförderzeug kippt.
Körper gegen die Fallrichtung neigen.
Befahren von Steigungen und Gefällen
Das Befahren von Steigungen oder Gefällen bis zu 13 % ist nur gestattet, wenn diese
als Verkehrswege ausgewiesen sind. Die Steigungen oder Gefälle müssen sauber
und griffig sein und gemäß den technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren
werden können. Dabei ist die Last stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges
Befahren und Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder Gefällen ist
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
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