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Batterie freilegen
VORSICHT!
Quetschgefahr
Beim Schließen der Haube/Abdeckung darf sich nichts zwischen Haube/
Abdeckung und Flurförderzeug befinden.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder mit angehobenem
Lastaufnahmemittel ist gefährlich und grundsätzlich nicht erlaubt.
Flurförderzeug nur auf ebener Fläche abstellen. In Sonderfällen ist das
Flurförderzeug z.B. durch Keile zu sichern.
Hubgerüst und Lastgabel immer vollständig absenken.
Abstellplatz so wählen, dass sich keine Personen an den abgesenkten
Gabelzinken verletzen.
Voraussetzungen
– Flurförderzeug waagerecht abstellen.
– Flurförderzeug gesichert abstellen, siehe "Flurförderzeug gesichert abstellen" auf
Seite 49.
Vorgehensweise
• Batteriehaube (5) öffnen.
• Ggf. vorhandene Isoliermatte von der Batterie nehmen.
Die Batterie ist freigelegt.
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