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D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel; Sicherheitsbestimmungen Im Umgang Mit Säurebatterien - Jungheinrich EJE 110 Betriebsanleitung

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D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel

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Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien
Wartungspersonal
Das Aufladen, Warten und Wechseln von Batterien darf nur von hierfür
ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Diese Betriebsanleitung und die
Vorschriften der Hersteller von Batterie und Batterieladestation sind bei der
Durchführung zu beachten.
Brandschutzmaßnahmen
Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet
werden. Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich im
Abstand von mindestens 2 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende
Betriebsmittel befinden. Der Raum muss belüftet sein. Brandschutzmittel sind
bereitzustellen.
VORSICHT!
Gefahr von Verätzungen durch Verwendung ungeeigneter Brandschutzmittel
Im Brandfall kann es beim Löschen mit Wasser zu einer Reaktion mit der
Batteriesäure kommen. Das kann zu Verätzungen durch Säure führen.
Pulverlöscher verwenden.
Brennende Batterien niemals mit Wasser löschen.
Wartung der Batterie
Die Zellendeckel der Batterie müssen trocken und sauber gehalten werden.
Klemmen und Kabelschuhe müssen sauber, leicht mit Polfett bestrichen und fest
angeschraubt sein.
VORSICHT!
Brandgefahr durch Kurzschluss
Beschädigte Kabel können einen Kurzschluss verursachen und dadurch das
Flurförderzeug und die Batterie in Brand setzen.
Vor dem Schließen der Batteriehaube sicherstellen, dass die Batteriekabel nicht
beschädigt werden.
Entsorgung der Batterie
Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beachtung und Einhaltung der nationalen
Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungsgesetze zulässig. Es sind unbedingt
die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen.
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