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Jungheinrich EJE 110 Betriebsanleitung Seite 52

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Befahren von Aufzügen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden
und eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das
Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug
verlassen. Der Fahrer muss sicherstellen, dass während des Be- und
Entladevorganges die Verladerampe/Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen
zu
verwenden.
Flüssige
Lasten
müssen
gegen
Herausschwappen gesichert sein.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch elektromagnetische Störungen
Starke Magneten können elektronische Bauteile, z. B. Hall-Sensoren, stören und so
Unfälle verursachen.
Keine Magneten im Bedienbereich des Flurförderzeugs mitführen. Ausnahmen
bilden handelsübliche, schwache Haftmagneten zum Befestigen von Notizzetteln.
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