Für die Stromerfassung muss eine Ader des Anschlusskabels durch den seitlich
am Gleichrichter angebrachten Stromsensor geführt werden. Da die Stromer-
kennung nach unten begrenzt ist, muss bei Motor-Leerlaufströmen kleiner
0,4 A der Leiter zweimal durchgeführt werden. In diesem Fall befindet sich am
Gleichrichter unterhalb des Sensors ein Aufkleber mit der Ziffer „2".
Die maximale Dauerstrom-Belastbarkeit des Sensors beträgt 64 A.
Achtung:
Für die Funktion des Gleichrichters ist es zwingend erforderlich,
dass eine Motorzuleitung durch den Sensor geführt wird. Andern-
falls schaltet der Gleichrichter nicht ein und kann im schlimmsten
Fall sogar zerstört werden.
Der Durchmesser der Sensor-Bohrung zur Leiterdurchführung beträgt 7 mm.
Die Durchmesser der Adern des verwendeten Motor-Anschlusskabels dürfen
daher folgende Werte nicht überschreiten:
Max. Ader-Durchmesser:
6,7 mm bei 1-maliger Durchführung
3,2 mm bei 2-maliger Durchführung
47